Energie: Der Bundesrat empfiehlt die Umschaltung von Zweistoffanlagen

Bern, 23.09.2022 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) empfehlen die Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Heizölbetrieb ab dem 1. Oktober 2022. Darüber wurde der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. September 2022 informiert. Die Empfehlung soll massgeblich zum Erreichen des freiwilligen Gas-Sparziels von 15 Prozent beitragen. Um die Versorgung mit Mineralölprodukten weiterhin sicherstellen zu können, werden die Pflichtlager für Autobenzin, Diesel- und Heizöl sowie Flugpetrol ab dem 3. Oktober 2022 freigegeben.

Die mit dem Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise und der russische Gaslieferstopp nach Europa können zu Versorgungsgenpässen führen. Der Bundesrat setzt darum alles daran, dies möglichst zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung und die Unternehmen auch in den kommenden Wintermonaten mit genügend Energie versorgt werden. Betreiber von Zweistoffanlagen können durch eine Umstellung von Gas auf Heizöl einen wertvollen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten.

Der Bundesrat wurde in seiner Sitzung vom 23. September 2022 darüber informiert, dass das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Heizölbetrieb ab dem 1. Oktober 2022 empfehlen. Mit der Umsetzung dieser Empfehlung können schnell nennenswerte Mengen an Gas eingespart werden. Dies trägt massgeblich zum Erreichen des freiwilligen Gas-Sparziels von 15 Prozent bei, das die Schweiz analog zur EU von Oktober 2022 bis März 2023 anstrebt.

Um den Umstieg zu erleichtern, hat der Bundesrat am 16. September 2022 in der Luftreinhalte- und der CO2-Verordnung befristete Erleichterungen für Zweistoffanlagen erlassen. Zweistoffanlagen können im Heizölbetrieb die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung insbesondere für Stickoxide nicht in jedem Fall einhalten. Für die empfohlene oder später allenfalls angeordnete Umschaltung von Gas auf Heizöl gelten für Zweistoffanlagen zwischen dem 1. Oktober 2022 und 31. März 2023 weniger strenge Grenzwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxid. Bei Zweistoffanlagen, die auf Heizöl umstellen, muss eine Wartung des Brenners durchgeführt werden. Dabei müssen auch eine Emissionsmessung durch die Servicefachperson durchgeführt und die Messresultate der zuständigen Vollzugsbehörde zugestellt werden. Für Anlagen mit einer Verminderungsverpflichtung für CO2, die in den Jahren 2022 bis zum Ende der Verpflichtungsperiode 2024 aufgrund dieser Empfehlung oder einer Anordnung von Erdgas auf Heizöl mehr CO2 ausstossen, können die Betreiber beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch einreichen, damit die Mehremissionen für die Dauer der Empfehlung bzw. Anordnung bei der Beurteilung der Einhaltung der Emissions- resp. Massnahmenziele nicht berücksichtigt werden. Dieses Gesuch kann im Rahmen des jährlichen Monitorings eingereicht werden (31. Mai des Folgejahres).

Bei der Umschaltung bilden die begrenzten Logistikkapazitäten eine besondere Herausforderung, da mehr Heizöl als üblicherweise benötigt wird. Um die Auslieferkapazitäten für diesen Winter zu gewährleisten, wird - auch der Bevölkerung -empfohlen, die Heizöltanks jetzt zu füllen.

Freigabe von Mineralöl-Pflichtlagern

Um die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten auch ab Oktober 2022 sicherstellen zu können, werden die Pflichtlager für Autobenzin, Diesel- und Heizöl sowie Flugpetrol freigegeben. Dies aufgrund der eingeschränkten Kapazitäten auf dem Rhein und logistischer Probleme bei ausländischen Bahntransporten Die entsprechende Verordnung tritt am 3. Oktober 2022 in Kraft.

Die wirtschaftliche Landesversorgung WL hat vor der nun erfolgten Freigabe in diesem Jahr bereits zwei Mal entschieden, auf die Pflichtlager zurückzugreifen. Dies geschah mit sogenannten Unterschreitungen der Pflichtlagermenge im Umfang von fast 20 Prozent. Die Pflichtlager für Autobenzin, Dieselöl und Heizöl decken rund 4,5 Monate eines Normal-verbrauchs ab. Beim Flugpetrol reichen die Reserven für rund 3 Monate. Die Pflichtlager dienen der Stützung des Marktes, für den Fall, dass dieser die Nachfrage aus logistischen Gründen nicht mehr decken kann. Die Verordnung, die auf Antrag des WL-Delegierten durch das WBF erlassen wurde, bleibt so lang in Kraft, wie es die Situation unbedingt erfordert. Die Pflichtlager für Mineralölprodukte wurden letztmals in den Jahren 2005, 2010 und 2019 freigegeben.


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