Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%

Bern, 06.11.2019 - An seiner Sitzung vom 6. November 2019 hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.

Gemäss Gesetz wird die Höhe des Mindestzinssatzes auf Grund der Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften festgelegt. Vor dem Entscheid des Bundesrates werden die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) und die Sozialpartner konsultiert.

Die Rendite der Bundesobligationen ist tief. Die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen lag Ende 2018 bei minus 0.15% und ist per Ende September 2019 sogar auf minus 0.70% gefallen. Anderseits ist die Performance von Aktien, Anleihen und Liegenschaften insgesamt sehr positiv. Bei den Aktien wurde die ungünstige Entwicklung des Jahres 2018 durch die gute Rendite des aktuellen Jahres mehr als kompensiert. Der Swiss Performance Index verlor im letzten Jahr 8.6%. Aber 2019 legte er bis Ende September um 24.4% zu. Auch die Performance der Anleihen und der Immobilien ist weiterhin positiv. Aufgrund der guten Entwicklung der Finanzmärkte im aktuellen Jahr bei gleichzeitig tiefer Mindestverzinsung ist eine Senkung des Mindestzinssatzes nicht gerechtfertigt. Die gegenwärtig tiefen Zinsen am Kapitalmarkt legen jedoch auch keine Erhöhung des Satzes nahe.

Bei der Konsultation der Sozialpartner und der BVG-Kommission hat sich ebenfalls eine Mehrheit für 1% ausgesprochen. 


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