Verschärfung der Sanktionen gegenüber Nordkorea

Bern, 25.04.2018 - Der Bundesrat hat am 25. April 2018 die Sanktionen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) erneut verschärft. Er setzt damit die Resolution 2397 (2017) des UNO-Sicherheitsrats um. Die neuen Bestimmungen treten am 25. April 2018 um 18 Uhr in Kraft.

Aufgrund des nordkoreanischen Raketentests vom 28. November 2017, welcher gegen alle bisherigen Sicherheitsratsresolutionen verstiess, hat der UNO-Sicherheitsrat am 22. Dezember 2017 die Resolution 2397 (2017) erlassen und damit die Sanktionen gegenüber Nordkorea erneut signifikant verschärft. Die Resolution umfasst zusätzliche Sanktionen im Handel mit Gütern, weitere Verbote für den Schiffsverkehr sowie im Bereich der Erwerbstätigkeit für nordkoreanische Staatsangehörige.

Neu müssen erwerbstätigen nordkoreanischen Staatsangehörigen die Aufenthaltsbewilligungen entzogen werden. Ausgenommen davon sind Bewilligungen, die aufgrund nationaler oder internationaler Rechtsnormen nicht entzogen werden können. Damit wurde das bereits bestehende Verbot der Erteilung von Arbeitsbewilligungen verschärft.

Die im Güterbereich bereits bestehenden Restriktionen wurden ausgeweitet. Für Erdölfertigprodukte wurden die Einfuhren Nordkoreas auf jährlich maximal 500’000 Fässer reduziert. Die Rohöl-Einfuhren Nordkoreas wurden auf 4 Millionen Fässer jährlich beschränkt.  Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird durch die UNO überwacht. Der Verkauf, die Lieferung, die Aus- und Durchfuhr sowie der Transport von Industriemaschinen, Metallen und jeglichen Fahrzeugen ist neu verboten. Die Beschaffung, der Kauf, die Ein- und Durchfuhr sowie der Transport von Holz, Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, Agrarprodukten, Maschinen, elektrischer Ausrüstung sowie Wasserfahrzeugen aus Nordkorea ist neu ebenfalls verboten. Die Einhaltung der Verbote im Güterverkehr wird wie bisher streng überwacht, indem sämtliche Sendungen von und nach Nordkorea von den Zollbehörden physisch kontrolliert werden.

Im Schiffsverkehr werden die Bereitstellung von bestimmten zusätzlichen Versicherungs- und Klassifikationsdienstleistungen verboten. Zudem kann der Bundesrat Schiffe aus dem Schweizer Register löschen, wenn sie in verbotene Aktivitäten involviert waren.

Der UNO-Sicherheitsrat hatte aufgrund des nordkoreanischen Nuklearprogramms bereits früher Sanktionsmassnahmen gegenüber diesem Staat ergriffen. Der Bundesrat verabschiedete am 25. Oktober 2006 die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea, welche seither mehrmals verschärft wurde. Damit setzt die Schweiz die Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013), 2270 (2016), 2321 (2016), 2371 (2017) und 2375 (2017) des UNO-Sicherheitsrats um.


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