Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen zeigt positive Wirkung

Bern, 21.06.2017 - Der Bundesrat hat am 21. Juni 2017 den Bericht zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans für die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen gutgeheissen. Der Bericht stellt Fortschritte in allen vier strategischen Stossrichtungen zur Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung fest. Die strategische Ausrichtung hat sich bewährt und wird weiterverfolgt.

Der Bundesrat hat für die Periode vom 1. April 2015 bis 31. März 2017 einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung des CSR-Aktionsplans 2015-2019 gutgeheissen. Der CSR-Aktionsplan ist Teil des am 1. April 2015 durch den Bundesrat verabschiedeten Positionspapiers zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR).

Der CSR-Aktionsplan unterscheidet vier strategische Stossrichtungen: Der Bund setzt sich national und international für die Gestaltung von Rahmenbedingungen ein, sensibilisiert und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der CSR, fördert die CSR in Entwicklungs- und Transitionsländern und fördert Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz von CSR-Aktivitäten.

Diese Stossrichtungen haben sich bewährt. In allen Bereichen konnten Fortschritte erzielt werden. Der Bundesrat erachtet es weiterhin als zielführend, sich international abgestimmt an der Erarbeitung multilateraler CSR-Standards zu beteiligen. Die Sensibilisierung der Unternehmen - z.B. durch die vom Bund unterstützten Aktivitäten des Netzwerks Schweiz des „UN Global Compact“ - soll ebenfalls weitergeführt und nach Möglichkeit noch stärker auf KMU ausgerichtet werden. Auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit soll die CSR weiter gefördert werden, ebenso wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen. Das SECO wird die Umsetzung des Aktionsplans im Sinne der Politikkohärenz wie bisher in Absprache mit den betroffenen Departementen und Ämtern koordinieren.

Der Bundesrat anerkennt den Beitrag verantwortungsvoller Unternehmensführung zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der UNO. Die CSR soll aber auch einen direkten Nutzen für Unternehmen stiften. Der Bundesrat legt Wert darauf, dass die CSR weiterhin im Dialog mit den Unternehmen und den Anspruchsgruppen (z.B. NGO, Gewerkschaften) gefördert wird.

Die nächste Berichterstattung über die CSR-Aktivitäten des Bundes ist nach Ablauf des Aktionsplans Ende 2019 vorgesehen.


Adresse für Rückfragen

Christian Etter,
Leiter Leistungsbereich Aussenwirtschaftliche Fachdienste, SECO
Tel: 058 46 40 862

Lukas Siegenthaler,
Leiter Ressort Internationale Investitionen und multinationale Unternehmen, SECO
Tel: 058 46 40 854



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