Beschleunigte Asylverfahren als Schlüssel für eine glaubwürdige und faire Asylpolitik

Bern, 21.03.2016 - Das Schweizer Asylwesen soll effizient, konsequent und fair sein. Lange Asylverfahren sind aufwendig und teuer. Besonders in Zeiten mit vielen Asylgesuchen wird deutlich, wie wichtig rasche Verfahren sind. In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie dem Städte- und dem Gemeindeverband hat der Bundesrat eine Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren erarbeitet. Das Parlament hat das überarbeitete Asylgesetz mit grosser Mehrheit verabschiedet. Gegen die Revision des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylverfahren wurde das Referendum ergriffen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung des Asylgesetzes am 5. Juni 2016 anzunehmen.

Heute hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, die Argumente des Bundesrates für die Beschleunigung der Asylverfahren dargelegt. Sie wurde begleitet von den Präsidenten der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie vom Präsidenten des Schweizerischen Städteverbands.

Die grundlegende Reform des Asylbereichs wird die Asylverfahren markant beschleunigen. Denn rasche Verfahren sind der Schlüssel für eine konsequente und glaubwürdige Asylpolitik. Die aktuelle europäische Flüchtlingskrise zeigt, wie wichtig beschleunigte Verfahren sind. Für den Bundesrat ist es zentral, dass Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind, Schutz in der Schweiz erhalten und sich auch früher integrieren können. Wer hingegen nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen ist, muss das Land rasch wieder verlassen. Mit der Revision zur Beschleunigung der Asylverfahren wird dieser Grundsatz gestärkt.

Rechtsschutz führt zu raschen Verfahren und weniger Beschwerden

Um sicherzustellen, dass die Verfahren trotz kurzer Fristen rechtsstaatlich korrekt und fair durchgeführt werden, erhalten Asylsuchende die nötige Beratung und Rechtsvertretung. So verstehen die Asylsuchenden ihre Rechte und Pflichten besser und können einen negativen Entscheid besser akzeptieren. Beschwerden werden in der Folge gezielter geführt, was zu einer signifikant tieferen Beschwerdequote führt. Dies beschleunigt und entlastet das Asylsystem zusätzlich. Diesen Zusammenhang hat der Testbetrieb Zürich bestätigt, wo die neuen Verfahren bereits erprobt wurden: Die Beschwerdequote liegt bei den beschleunigten Verfahren etwa einen Drittel tiefer als bei den bisherigen Verfahren, die Verfahren dauern durchschnittlich rund einen Drittel weniger lang, und dreimal mehr Menschen kehren freiwillig in ihr Land zurück.

Neues System reduziert Kosten

Zur Beschleunigung trägt auch bei, dass im neu strukturierten Asylwesen ein Grossteil der Verfahren in Asylzentren des Bundes abgeschlossen werden sollen. In diesen Zentren befinden sich alle wichtigen Personen und Organisationen des Asylverfahrens unter einem Dach -  neben den Asylsuchenden auch Befrager, Übersetzerinnen sowie die Rechtsvertretung und die Rückkehrberatung. Dies führt zu effizienteren Abläufen und tieferen Kosten als heute und entlastet die Kantone.

Die beschleunigten Verfahren kosten auch aus einem weiteren Grund deutlich weniger: Da Personen, die in der Schweiz bleiben dürfen, diesen Entscheid rascher erhalten, können sie sich früher integrieren und stehen finanziell früher auf eigenen Beinen. Umgekehrt müssen Personen, die einen negativen Entscheid erhalten, die Schweiz schneller wieder verlassen; daher beziehen sie weniger lang Sozial- oder Nothilfe. 

Reform gemeinsam erarbeitet und breit getragen

Eine Beschleunigung der Asylverfahren ist breit abgestützt. Die Gesetzesänderung wurde gemeinsam zwischen Bund, Kantonen sowie dem Städte- und dem Gemeindeverband erarbeitet. Das Parlament hat sie mit grosser Mehrheit verabschiedet. Zudem hatte auch die Bevölkerung schon im Juni 2013 in einer Abstimmung mit 78 Prozent die dringlichen Massnahmen im Asylgesetz angenommen und damit im Grundsatz bereits deutlich Ja gesagt zu einer Beschleunigung der Asylverfahren.


Adresse für Rückfragen

Informationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-61064.html