Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Glossar

Die politischen Rechte im Bund:

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allgemeines Stimm- und Wahlrecht
Gleiches Recht aller Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, an den Volksabstimmungen teilzunehmen, Volksinitiativen und Referendumsbegehren zu starten und/oder zu unterzeichnen sowie zu wählen und bei Wahlen für die Organe des Staates Kandidatin oder Kandidat zu sein, sofern sie nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche dauernd urteilsunfähig sind und darum unter umfassender Beistandschaft stehen.


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