Glossar
Die politischen Rechte im Bund:
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- Exekutive; ausführende Gewalt; exekutive Gewalt; vollziehende Gewalt
- Gemäss dem Grundsatz der Gewaltenteilung diejenige Staatsgewalt, welcher der Vollzug der vom Parlament beschlossenen Gesetze und die Leitung der Verwaltung obliegen. EXP: Bezeichnet auch das staatliche Organ, das diese Gewalt ausübt (Regierung): Auf Bundesebene ist dies der Bundesrat, auf kantonaler Ebene der Regierungs- oder Staatsrat, auf Gemeindeebene der Gemeinde- oder Stadtrat.