Glossar
Die politischen Rechte im Bund:
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- Legislative; gesetzgebende Gewalt; legislative Gewalt
- Gemäss dem Grundsatz der Gewaltenteilung diejenige Staatsgewalt, welcher die Gesetzgebung obliegt. EXP: Bezeichnet auch das staatliche Organ, das diese Gewalt ausübt (Parlament): In der Schweiz ist dies auf Bundesebene die Bundesversammlung, auf kantonaler Ebene das Kantonsparlament, auf Gemeindeebene die Gemeindeversammlung oder der Grosse Gemeinderat.