Glossar
Die politischen Rechte im Bund:
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- Gewaltenteilung; Gewaltentrennung
- Grundsatz, wonach eine übermässige Machtfülle dadurch vermieden wird, dass die Macht auf drei voneinander unabhängige, sich gegenseitig kontrollierende und beschränkende Staatsgewalten mit unterschiedlichen Funktionen verteilt wird: die gesetzgebende, die ausführende und die rechtsprechende Gewalt. EXP: In der Schweiz gilt auf personeller Ebene strikte Gewaltentrennung; auf institutioneller Ebene teilen sich die staatlichen Behörden die drei Funktionen.