Glossar
Die politischen Rechte im Bund:
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- Vereinigte Bundesversammlung
- Versammlung der beiden eidgenössischen Räte in gemeinsamer Sitzung, die unter der Leitung der Nationalratspräsidentin oder des Nationalratspräsidenten steht und namentlich für Wahlen (u. a. von Bundesrätinnen und Bundesräten, der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers, von Richterinnen und Richtern der eidgenössischen Gerichte, der Bundesanwältin oder des Bundesanwalts, des Generals), für Entscheide über Begnadigungsgesuche und über Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden sowie bei besonderen Anlässen (z. B. Staatsempfänge) und zur Entgegennahme von Erklärungen des Bundesrats einberufen wird.