Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Glossar

Die politischen Rechte im Bund:

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qualifiziertes Mehr; qualifizierte Mehrheit
Regel, nach der eine Abstimmungsvorlage angenommen bzw. eine Kandidatin oder ein Kandidat gewählt wird, wenn die Vorlage oder die betreffende Person nicht nur mehr als die Hälfte der Stimmen (absolute Mehrheit), sondern auch einen im Voraus bestimmten Anteil an der Gesamtzahl der berücksichtigten Stimmen erreicht.


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