Glossar
Die politischen Rechte im Bund:
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AlleAlle mit Beschreibung
A
- Abkommen internationale
- Abkürzungsverzeichnis
- Ablauf eines Bundesratsgeschäftes
- Ablaufdiagramme zu völkerrechtlichen Verträgen
- Ablaufschema einer Vernehmlassung
- Abmeldung von Geschäften
- Abschluss öffentlich-rechtlicher Arbeitsverhältnisse
- absolutes Mehr
- Regel, nach der eine Abstimmungsvorlage angenommen bzw. eine Kandidatin oder ein Kandidat gewählt wird, wenn die Vorlage oder die betreffende Person mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereinigt.
- Abstimmung
- Verfahren, mit dem die Stimmberechtigten den Antrag einer oder mehrerer dazu legitimierter Personen oder einer Behörde durch Stimmabgabe annehmen oder ablehnen können.
- Abstimmungsempfehlung
- Empfehlung der Bundesversammlung an Volk und Stände, eine Volksinitiative anzunehmen oder abzulehnen.
- Abstimmungserläuterungen; Erläuterung; Abstimmungsbüchlein; Bundesbüchlein
- Kurzer sachlicher Text des Bundesrats, der einer Abstimmungsvorlage beigelegt wird und der die Auffassungen wesentlicher Minderheiten, die Stellungnahmen von Parlament und Bundesrat sowie bei Volksinitiativen und fakultativen Referenden die Argumente des Urheberkomitees enthält.
- Abstimmungskalender
- Kalender der jährlich wiederkehrenden voraussichtlichen Termine der eidgenössischen Volksabstimmungen, wie sie vom Bundesrat durch Verordnung festgelegt worden sind.
- Abstimmungsparole
- Empfehlung oder Losung, die eine Partei, eine Parlamentsfraktion oder eine andere Gruppierung für eine bevorstehende Abstimmung ausgibt.
- Abstimmungsprotokoll
- In jedem Stimmbüro erstelltes und an die Kantonsregierung weitergeleitetes Protokoll, das die Gesamtzahl der Stimmberechtigten, die Zahl der stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, der Stimmenden, der leeren, ungültigen und gültigen Stimmzettel sowie der Ja- und Nein-Stimmen angibt.
- Abstimmungsvorlage; Abstimmungstext; Vorlage
- Text, den die Bundesversammlung dem Volk bei Referenden und Volksinitiativen in schriftlicher Form zur Abstimmung unterbreitet.
EXP: Es kann sich um einen Verfassungstext, einen Gesetzestext oder die Genehmigung eines Staatsvertrags handeln. - Aktenverwaltung; Beschwerde
- aktives Wahlrecht
- Auf Bundesebene das Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, die 200 Mitglieder des Nationalrats und die 46 Mitglieder des Ständerats zu wählen.
- allgemeines Stimm- und Wahlrecht
- Gleiches Recht aller Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, an den Volksabstimmungen teilzunehmen, Volksinitiativen und Referendumsbegehren zu starten und/oder zu unterzeichnen sowie zu wählen und bei Wahlen für die Organe des Staates Kandidatin oder Kandidat zu sein, sofern sie nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche dauernd urteilsunfähig sind und darum unter umfassender Beistandschaft stehen.
Ä
- Ämterkonsultation
A
- Amtsdauer
- Festgelegte Zeitspanne, für die eine Person oder ein Gremium durch Wahl oder Ernennung zur Ausübung einer öffentlichen oder privaten Funktion bestimmt wird.
- Amtssprache
- Sprache, die im Verkehr zwischen den Behörden sowie zwischen den Behörden und der Bevölkerung verwendet wird. EXP: Die Amtssprachen der Schweiz sind Deutsch, Französisch und Italienisch sowie, im Verkehr der Behörden mit Personen rätoromanischer Sprache, das Rätoromanische.
Ä
- Änderung einer Verordnung
A
- Anhörung
- Anmeldung von Botschaften und Berichten
- Anstellung von Bundespersonal
- Antrag
- Antragsentwurf
- Antwort des Bundesrates auf ein Schreiben
- Antwort des Bundesrates auf einen parlamentarischen Vorstoss
- Antwort des Bundesrates zur Nachkontrolle der GPK und der GPDel
- Antwort des Bundesrates zur Nachkontrolle der GPK und der GPDel; Übersetzungsrichtlinien
- Antwort des Bundesrates; Fragestunde
- Aufbewahrung der Information
- Aufgaben des federführenden Amtes; parlamentarische Vorstösse
- Aufgaben des federführenden Departements; parlamentarische Vorstösse
- Aufgaben und Verfahren in der BK; parlamentarische Vorstösse
- Aufhebung einer Verordnung
- Aufsichtsbeschwerde
- Ausarbeitung von Botschaften über Volksinitiativen; Frageschema
- Ausnahmefall bei Schreiben an Kantone
- Ausserordentliche Bundesratssitzung
- Ausserordentliches Verfahren
- Ausserparlamentarische Kommission
- Ausserparlamentarische Kommission Einsetzungsverfügung
- Aussprachen
- Aussprachepapier
- Aussprachepapier; Übersetzungsrichtlinien
- Ausübung des Stimmrechts
- Teilnahme an den Nationalratswahlen und eidgenössischen Abstimmungen sowie Unterzeichnung von Volksinitiativen und eidgenössischen Referenden.
B
- Beantwortung eines Schreibens (Parlament, Kantone, Parteien, Organisationen)
- Beantwortung eines Schreibens; Übersetzungsrichtlinien
- Begleitblatt zu einem Antrag oder Aussprachepapier
- Begleitmail Ämterkonsultation
- Begleitschreiben an Kantone; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
- Begleitschreiben an Organisationen; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
- Begleitschreiben zur Stellungnahme des Bundesrates zu einem Bericht der GPK oder GPDel
- Beilagen zum Antrag
- Bericht der GPK oder GPDel
- Bericht des Bundesrates an das Parlament
- Bericht in Erfüllung eines Postulates
- Bericht zur Abschreibung einer Motion
- Berichte (Übersicht)
- Berichte Dritter
- Beschlussdispositiv
- Beschlüsse des Bundesrates
- Beschwerden
- Bestandteile eines Antrags
- Blaue Liste
- Botschaft
- Botschaft mit Bundesbeschluss zu einem internationalen Übereinkommen
- Botschaft mit Bundesgesetz oder Bundesbeschluss
- Botschaft und Bericht; Anmeldung normales Verfahren und Sonderverfahren
- Botschaft zu einer Volksinitiative; Frageschema
- Botschaftertitel
- Botschaftsleitfaden
- Brief (von Parlament, Kantone, Parteien, Organisationen); Beantwortung
- briefliche Stimmabgabe
- Stimmabgabe, bei der die Stimmberechtigten den Stimm- oder Wahlzettel dem Stimmbüro per Post zustellen können, ohne an die Urne gehen zu müssen.
- Bundesbeschluss; BB
- Erlass der Bundesversammlung, der keine rechtsetzenden Bestimmungen enthält und der, je nach Bedeutung, dem obligatorischen oder fakultativen Referendum untersteht. EXP: Der «einfache Bundesbeschluss» untersteht keinem Referendum.
- Bundesbeschluss; Übersetzungsrichtlinien
- Bundesgericht; BGer
- Oberste rechtsprechende Behörde der Eidgenossenschaft, die für praktisch sämtliche Rechtsbereiche letztinstanzlich zuständig ist und für die einheitliche Anwendung des Bundesrechts sowie den Schutz der verfassungsmässigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen hat. EXP: Seit der Justizreform wird «Bundesgericht» manchmal als Oberbegriff verwendet, der auch die erstinstanzlichen Gerichte des Bundes (Bundesverwaltungsgericht, Bundesstrafgericht und Bundespatentgericht) umfasst.
- Bundesgesetz; BG
- Gesetz, das von der Bundesversammlung aufgrund einer Ermächtigung oder eines Auftrags in der Bundesverfassung oder eines Vorstosses aus dem Volk, vom Parlament oder vom Bundesrat erlassen wird, dem fakultativen Referendum untersteht und in der Regel unbefristet gilt, ausser wenn es dringlich erklärt und im entsprechenden Verfahren verabschiedet wird.
- Bundeskanzlei; BK
- Stabsstelle des Bundesrats, die von einer Bundeskanzlerin oder einem Bundeskanzler geleitet wird und eine Scharnierfunktion zwischen Regierung, Bundesverwaltung, Bundesversammlung und Öffentlichkeit hat. EXP: Die Bundeskanzlei plant, koordiniert, berät, organisiert Entscheidverfahren und übernimmt im Auftrag des Bundesrats Kontrollaufgaben.
- Bundespersonal; Anstellung
- Bundespräsident; Bundespräsidentin
- Person, die von der Vereinigten Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundesrats für ein Jahr gewählt wird und die in dieser Funktion die Bundesratssitzungen leitet und besondere Repräsentationspflichten übernimmt.
- Bundesrat; BR
- Oberste leitende und vollziehende Behörde (Regierung) der Eidgenossenschaft, die aus sieben, von der Vereinigten Bundesversammlung gewählten Mitgliedern besteht.
- Bundesratsgeschäft; Ablauf
- Bundesratssitzung ausserordentlich
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft; Schweizerische Bundesverfassung; Bundesverfassung; BV
- Oberstes Gesetz des Bundes, das die rechtliche Grundlage für die gesamte übrige Gesetzgebung und die föderalistische Ordnung des Staates bildet, das die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger und der gesamten Bevölkerung sowie den Aufbau und die Zuständigkeiten der Bundesorgane und -behörden regelt und dessen gesamthafte Überarbeitung (Totalrevision) oder teilweise Änderung (Teilrevision) Volk und Ständen zur Genehmigung vorgelegt werden muss (obligatorisches Referendum).
- Bundesversammlung; Bundesparlament; eidgenössische Räte; eidgenössisches Parlament; BVers
- Oberste gesetzgebende Behörde der Eidgenossenschaft, die aus zwei einander gleichgestellten Kammern besteht, dem Nationalrat und dem Ständerat.
D
- Datenschutz
- Delegationen und Vollmachten zu Internationalen Verhandlungen und Abkommen
- Differenzenliste
- direkte Demokratie
- Demokratie, in der sich die Mitwirkung des Volkes nicht auf die Wahl der obersten Staatsorgane beschränkt, sondern in der auch beliebig wechselnde Teile des Volkes darüber befinden, ob und welche Sachfragen direkt vom Volk entschieden werden.
- direkte Wahl
- Wahl, die direkt vom Volk ausgeht und nicht über gewählte Vertreterinnen und Vertreter erfolgt.
- direkter Gegenentwurf
- Entwurf einer Verfassungsänderung, den die Bundesversammlung einer Volksinitiative gegenüberstellen kann, vorausgesetzt, er betrifft den gleichen Gegenstand und beantwortet die gleiche Frage wie die Initiative, wobei Volk und Stände die Möglichkeit haben, beiden Vorlagen zuzustimmen und über eine Stichfrage bekannt zu geben, welche von beiden sie bei doppelter Annahme vorziehen.
- Dispositiv
- doppeltes Ja
- Möglichkeit für die Stimmberechtigten, bei der Abstimmung über eine Volksinitiative mit Gegenentwurf sowohl die Initiative als auch den Gegenentwurf anzunehmen.
- Dringliche Anfrage
- Dringliche Interpellation
- Dringliches Gesetz; Übersetzungsrichtlinien
- Duplik
E
- eidgenössische Volksabstimmung
- Sachentscheid, an dem, im Gegensatz zu den Abstimmungen der Bundesversammlung, das gesamte Schweizer Volk teilnimmt und der, im Gegensatz zu den kantonalen Abstimmungen, auf Bundesebene organisiert wird.
- Einreichung der Bundesratsgeschäfte bei der BK
- Einsetzung einer ausserparlamentarischen Kommission
- Einsetzung einer ausserparlamentarischen Kommission; Übersetzungsrichtlinien
- Einsetzungsverfügung Ausserparlamentarische Kommission
- elektronische Stimmabgabe
- Stimmabgabe, bei der die Stimmberechtigten mit Hilfe eines speziellen elektronischen Abstimmungs- und Wahlsystems (Vote électronique) einen elektronischen «Stimmzettel» oder «Wahlzettel» ausfüllen und ihn über das Datennetz an das Stimmbüro senden.
- elektronischer Stimmzettel
- Stimmzettel, den die Stimmberechtigten mithilfe eines speziellen elektronischen Abstimmungs- oder Wahlsystems ausfüllen und über ein Datennetz an das Abstimmungsbüro senden können.
- Ergänzungswahl
- Wahl, die abgehalten wird, wenn bei der Nationalratswahl die Anzahl der zu vergebenden Sitze grösser ist als die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten oder wenn in einem Kanton mit mehreren Nationalratssitzen beim Ausscheiden eines Ratsmitglieds während der Legislaturperiode kein Ersatz zur Verfügung steht.
- Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
- Erlasse andere
- Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
- Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens; Begleitschreiben an Kantone/Organisationen
- Ersatzkandidat; Ersatzkandidatin; Ersatzmann; Ersatzfrau
- Nicht gewählte Kandidatin oder nicht gewählter Kandidat aus der gleichen Wahlliste wie ein Mitglied des Nationalrats, die/der von der Kantonsregierung an dessen Stelle für gewählt erklärt wird, wenn das Nationalratsmitglied vor Ablauf der Amtsdauer ausgeschieden ist.
- Ersatzwahl
- Wahl, die abgehalten wird, wenn während der Legislaturperiode im National- oder Ständerat ein Sitz frei wird und nicht durch Nachrücken besetzt werden kann, weil das ausgeschiedene Mitglied im Majorzverfahren gewählt wurde und deshalb kein Ersatz zur Verfügung steht.
- EXE-Datenbank
- Exekutive; ausführende Gewalt; exekutive Gewalt; vollziehende Gewalt
- Gemäss dem Grundsatz der Gewaltenteilung diejenige Staatsgewalt, welcher der Vollzug der vom Parlament beschlossenen Gesetze und die Leitung der Verwaltung obliegen. EXP: Bezeichnet auch das staatliche Organ, das diese Gewalt ausübt (Regierung): Auf Bundesebene ist dies der Bundesrat, auf kantonaler Ebene der Regierungs- oder Staatsrat, auf Gemeindeebene der Gemeinde- oder Stadtrat.
- Expertenbericht
F
- fakultatives Referendum
- Volksabstimmung, die auf Verlangen von 50 000 stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürgern (Volksreferendum) oder acht Kantonen (Kantonsreferendum) über ein neues oder geändertes Bundesgesetz, einen Bundesbeschluss oder bestimmte internationale Verträge durchgeführt wird. EXP: Die Referendumsvorlage ist angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmenden zustimmt (Volksmehr).
- FLAG (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget)
- Fragender Mitbericht
- Frageschema zur Ausarbeitung von Botschaften über Volksinitiativen
- Fragestunde; Antwort des Bundesrates
- Fraktion
- Zusammenschluss von mindestens fünf der gleichen Partei oder gleichgesinnten Parteien angehörenden Mitgliedern eines der beiden eidgenössischen Räte, dessen Aufgabe es ist, die Ratsgeschäfte vorzubesprechen und eine möglichst einhellige Meinung darüber zu entwickeln. EXP: Die Bundesversammlung ist politisch in Fraktionen gegliedert. Diese können Mitglieder in parlamentarische Kommissionen entsenden.
- Frauenstimmrecht; Stimm- und Wahlrecht für Frauen
- Recht der Schweizer Bürgerinnen, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, das auf Bundesebene durch die Abstimmung vom 7. Februar 1971 eingeführt wurde.
- Fristen
- Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)
G
- Geheime Geschäfte
- Genehmigung eines kantonalen Erlasses
- Gesamterneuerungswahl
- Wahl, mit der der Nationalrat und de facto, mit Ausnahme des Kantons Appenzell Innerrhoden, der Ständerat alle vier Jahre insgesamt neu bestellt werden, wobei bisherige Mitglieder wiedergewählt werden können.
- Geschäftsarten
- Geschäftsprozess
- Geschäftsverwaltung
- Gesetz; Übersetzungsrichtlinien
- Gesetzesinitiative
- Volksinitiative, mit der die Stimmberechtigten dem kantonalen Parlament einen Gesetzesvorschlag zur Abstimmung vorlegen. EXP: Die Gesetzesinitiative auf Bundesebene wurde 2009 vom Volk abgelehnt.
- GEVER ÜDP
- Gewaltenteilung; Gewaltentrennung
- Grundsatz, wonach eine übermässige Machtfülle dadurch vermieden wird, dass die Macht auf drei voneinander unabhängige, sich gegenseitig kontrollierende und beschränkende Staatsgewalten mit unterschiedlichen Funktionen verteilt wird: die gesetzgebende, die ausführende und die rechtsprechende Gewalt. EXP: In der Schweiz gilt auf personeller Ebene strikte Gewaltentrennung; auf institutioneller Ebene teilen sich die staatlichen Behörden die drei Funktionen.
- Grundrecht
- Unveräusserliches Recht der Einzelnen gegenüber dem Staat, das unabhängig von der Staatsangehörigkeit durch die Verfassung oder durch Staatsverträge gewährleistet ist, um zentrale Lebensäusserungen und Lebensbedürfnisse des Menschen zu schützen.
- Grüne Geschäfte
- Grüne Liste
I
- indirekter Gegenvorschlag
- Gesetzesentwurf, der einer Volksinitiative gegenübergestellt wird, oder Erlass, der mit einer Volksinitiative eng zusammenhängt.
- Informationsnotiz
- Informationsnotiz; Übersetzungsrichtlinien
- Initiative
- Sammelbegriff für verschiedene Verfahren, mit denen eine festgelegte Mindestzahl stimmberechtigter Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine ausformulierte oder bloss skizzierte Änderung der Bundesverfassung verlangt oder ein Kanton, ein Mitglied der Bundesversammlung, eine Fraktion oder eine parlamentarische Kommission den Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung oder Grundzüge eines solchen Erlasses vorschlägt.
- Initiativkomitee; Urheberkomitee
- Gruppe von stimmberechtigten Urheberinnen und Urhebern einer Volksinitiative.
- Inkraftsetzung eines Gesetzes oder Bundesbeschlusses oder einer Änderung
- Inspektion; Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der GPK und der GPDel
- Internationale Abkommen; Übersetzungsrichtlinien
- Internationale Verhandlungen und Abkommen, Delegationen und Vollmachten
- Interpellation
J
- Jahresbericht
- Judikative; rechtsprechende Gewalt; richterliche Gewalt; judikative Gewalt
- Gemäss dem Grundsatz der Gewaltenteilung diejenige Staatsgewalt, welcher die Rechtsprechung obliegt. EXP: In der Schweiz wird diese Gewalt auf Bundesebene vom Bundesgericht und den erstinstanzlichen Gerichten des Bundes (Bundesverwaltungsgericht, Bundesstrafgericht und Bundespatentgericht) ausgeübt, auf kantonaler Ebene von den kantonalen Gerichten.
K
- Kandidat; Kandidatin; Vorgeschlagener; Vorgeschlagene
- Person, die sich zur Wahl stellt und dafür die verfassungsmässigen und gesetzlichen Erfordernisse erfüllt.
- Kandidatenstimme
- Stimme, die eine Kandidatin oder ein Kandidat bei einer Wahl erhält, indem ihr oder sein Name auf den Wahlzettel geschrieben wird.
- Kantonaler Erlass Genehmigung
- Kantonsreferendum
- Fakultatives Referendum, das zumeist vom Kantonsparlament (in einzelnen Kantonen von der Regierung, in anderen auch über ein kantonales Volksbegehren) von mindestens acht Kantonen ergriffen werden kann, um eine eidgenössische Volksabstimmung über Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse oder völkerrechtliche Verträge zu verlangen.
- KAV
- kommentierender Mitbericht
- Konkordanzdemokratie
- Demokratie, in der alle wichtigen politischen Parteien in die Entscheidfindung einbezogen sind und bei der Vergabe von politischen Ämtern und Führungspositionen in Verwaltung, Armee und Justiz ungefähr im Verhältnis zu ihrer Stärke berücksichtigt werden.
- Konkurrenzdemokratie; Mehrheitsdemokratie
- Parlamentarische Demokratie, in der eine oder mehrere Regierungsparteien zusammen die Mehrheit halten und gestützt auf das Mehrheitsprinzip ihre Standpunkte gegen die mit ihnen um die Regierungsmacht konkurrierende Opposition durchzusetzen suchen.
- Konsultation parlamentarischer Kommissionen zu Verordnungsentwürfen
- Kontaktpersonen in den Departementen
- Kontaktpersonen in der BK
- Korrigendum
- Kostenvorschuss bei einer Beschwerde
- Kreditbegehren
- Kreditüberschreitung
- Kreditübertragung
- Kreditverschiebung
- Kreditvorlagen
- Kumulieren
- In Wahlkreisen, in denen bei der Nationalratswahl mehrere Sitze zu vergeben sind, das zweimalige Aufführen des Namens der gleichen Kandidatin oder des gleichen Kandidaten auf dem Wahlzettel.
L
- Landessprache
- Sprache, die in einem Staat als wesentlicher Bestandteil der eigenen Kultur gilt und dementsprechend rechtlich anerkannt ist und verwendet wird. EXP: Die Landessprachen der Schweiz sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.
- leerer Stimmzettel
- Stimmzettel, auf dem die stimmberechtigte Person keinerlei Zeichen anbringt, um die Stimmenthaltung eindeutig zum Ausdruck zu bringen.
- leerer Wahlzettel
- Wahlzettel, auf dem die stimmberechtigte Person keinerlei Zeichen anbringt, um die Stimmenthaltung eindeutig zum Ausdruck zu bringen, oder auf dem sie sämtliche vorgedruckten Angaben zur Listenbezeichnung sowie zu allen Kandidatinnen und Kandidaten durchstreicht.
- Legislative; gesetzgebende Gewalt; legislative Gewalt
- Gemäss dem Grundsatz der Gewaltenteilung diejenige Staatsgewalt, welcher die Gesetzgebung obliegt. EXP: Bezeichnet auch das staatliche Organ, das diese Gewalt ausübt (Parlament): In der Schweiz ist dies auf Bundesebene die Bundesversammlung, auf kantonaler Ebene das Kantonsparlament, auf Gemeindeebene die Gemeindeversammlung oder der Grosse Gemeinderat.
- Legislaturperiode; Legislatur
- Allgemein: Amtsdauer eines Parlaments als gesetzgebender Versammlung, nach deren Ablauf eine Wahl zur Gesamterneuerung stattfindet. Bund: Amtsdauer des Nationalrats, die mit der konstituierenden Sitzung des Rates zu Beginn der Wintersession nach den Gesamterneuerungswahlen beginnt und vier Jahre dauert.
- Liste der Entscheide im vereinfachten Verfahren
- Liste der Präsidialentscheide
- Listenverbindung
- Vereinigung von Wahllisten, die während der Verteilung der Mandate zunächst wie eine einzige Liste behandelt werden, womit sich die Aussichten der beteiligten Parteien auf ein weiteres Mandat verbessern.
M
- Mandatsverteilung; Verteilung der Mandate
- Verteilung der Nationalratsmandate unter den politischen Parteien.
- Medienmitteilung
- Mehrfachkandidatur
- Kandidatur einer oder eines Vorgeschlagenen, die/der auf mehr als einem Wahlvorschlag eines Wahlkreises oder in mehr als einem Kanton auf einer Wahlliste oder einem Wahlvorschlag aufgeführt ist.
- Mehrheit der Stimmenden; Mehr; Stimmenmehrheit
- Bei einer Abstimmung oder Wahl, je nach Verfahren, mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen (absolutes Mehr) oder die höchste Stimmenzahl (relatives Mehr), die eine Vorlage bzw. eine Kandidatin oder ein Kandidat erreicht.
- Mehrheitswahl; Majorzwahl
- Wahl, bei der die Kandidatinnen und Kandidaten gewählt sind, die die höchsten Stimmenzahlen erreicht oder mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt haben.
- Meldezettel
- Mitbericht
- Mitberichtsverfahren
- Mitteilungen
- Motion
- Motion mit Abänderungsantrag
N
- Nachkontrolle der GPK und der GPDel; Antwort des Bundesrates
- Nachmeldung von Geschäften
- Nachtragskredit
- Nationalrat; NR; N
- Grosse Kammer des eidgenössischen Parlaments (Bundesversammlung), die aus 200 Abgeordneten des Schweizer Volkes besteht.
- Nationalratswahl; Wahl des Nationalrats
- Direkte Wahl der 200 Abgeordneten des Nationalrats durch das Volk, die nach dem Verhältniswahlsystem durchgeführt wird.
- Neue Fassung
- Neue Verordnung
- Normalfall bei Schreiben an Kantone
O
- obligatorisches Referendum
- Volksabstimmung, die zwingend durchgeführt werden muss, wenn die Bundesversammlung eine gesamthafte Überarbeitung oder eine Teiländerung der Bundesverfassung, den Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit bzw. zu einer supranationalen Gemeinschaft oder ein dringliches Bundesgesetz ohne Verfassungsgrundlage beschlossen hat, wobei die Rechtsänderungen der Annahme durch die Mehrheit der Stimmenden (Volksmehr) als auch der Kantone (Ständemehr) bedürfen.
Ö
- Öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis, Abschluss
O
- Orange Liste
P
- Panaschieren
- In Wahlkreisen, in denen bei der Nationalratswahl mehrere Sitze zu vergeben sind, von der Wählerin oder dem Wähler vorgenommene Änderung eines vorgedruckten Wahlzettels, die darin besteht, handschriftlich Namen aus anderen Listen des Wahlkreises einzutragen und stattdessen, soweit erforderlich, Namen von Kandidatinnen oder Kandidaten aus der Liste zu streichen.
- Parlamentarische Initiative
- Parlamentarischer Vorstoss; Antwort des Bundesrates (Interpellation, Anfrage)
- Parlamentarischer Vorstoss; Stellungnahme des Bundesrates (Postulat, Motion)
- Parlamentsgeschäfte
- Parteistimme
- Jede Kandidaten- und Zusatzstimme, die bei einer Wahl einer bestimmten Liste gutgeschrieben wird.
- Petition; Bittschrift
- Formlose schriftliche Eingabe, die jede Person an eine zuständige Behörde richten und die einen Vorschlag, eine Kritik oder eine Bitte zu jeder Tätigkeit des Staates enthalten kann. EXP: Die Behörden müssen eine Petition zur Kenntnis nehmen, sind aber nicht verpflichtet, sie zu beantworten.
- politische Partei; Partei
- Privatrechtlich organisierter dauerhafter Zusammenschluss von Personen, die nach Statuten und/oder einem Programm gemeinsame politische Zielsetzungen verfolgen.
- politische Rechte
- Rechte, die die unmittelbare Teilnahme des Volkes an grundlegenden Sach- und Personalentscheiden von politischen Einheiten (Bund, Kantone, Gemeinden) eines Staates ermöglichen. EXP: In der Schweiz umfassen sie auf Bundesebene die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen sowie an Initiativen und Referenden.
- politischer Wohnsitz
- Wohnsitz, an dem eine stimmberechtigte Person ihre politischen Rechte ausübt.
- Postulat
- Präsidialentscheide
- Publikation
Q
- qualifiziertes Mehr; qualifizierte Mehrheit
- Regel, nach der eine Abstimmungsvorlage angenommen bzw. eine Kandidatin oder ein Kandidat gewählt wird, wenn die Vorlage oder die betreffende Person nicht nur mehr als die Hälfte der Stimmen (absolute Mehrheit), sondern auch einen im Voraus bestimmten Anteil an der Gesamtzahl der berücksichtigten Stimmen erreicht.
R
- Rechenschaftsbericht
- Rechtliche Grundlagen
- Rechtskontrolle
- Referendum in Bundesangelegenheiten; eidgenössisches Referendum; Referendum
- Volksabstimmung, bei der die Schweizer Stimmberechtigten über Erlasse der Bundesversammlung, Total- oder Teilrevisionen der Bundesverfassung, Staatsverträge oder den Beitritt zu internationalen Organisationen befinden können.
- relatives Mehr; relative Mehrheit; einfaches Mehr; einfache Mehrheit
- Regel, nach der eine Abstimmungsvorlage angenommen bzw. eine Kandidatin oder ein Kandidat gewählt wird, wenn die Vorlage oder die betreffende Person die höchste Stimmenzahl erreicht, ungeachtet der Stimmbeteiligung oder des Anteils der berücksichtigten Stimmen an der gesamten Stimmenzahl.
- Replik zur Vernehmlassung
- repräsentative Demokratie; indirekte Demokratie; parlamentarische Demokratie
- Demokratie, in der sich die Mitwirkung des Volkes auf die Wahl des Parlaments beschränkt.
- Richtlinien für Bundesratsgeschäfte
- Roter Faden
- Rücktritt/Ersatzswahl von Kommissionsmitgliedern
- Rückzug eines Bundesratsgeschäftes
S
- Sammlung aller Vorlagen
- Schreiben (Parlament, Kantone, Parteien, Organisationen); Beantwortung
- Sitzungskalender
- Sitzungsplanung
- Sitzverteilung; Verteilung der Sitze
- Verteilung der Nationalratssitze auf die 26 Kantone entsprechend ihrer Bevölkerungszahl, wobei jeder Kanton mindestens einen Sitz erhält.
- Sonderfall Botschaft zu völkerrechtlichen Verträgen
- Sonderfälle im Mitberichtsverfahren
- Sonderverfahren für Botschaften und Berichte
- Souverän
- Organ, das die oberste Staatsgewalt innehat. EXP: In der Schweiz ist das Volk der Souverän.
- Staatsvertragsreferendum
- Referendum, das fakultativ ist, wenn es um unbefristete und unkündbare Staatsverträge oder solche, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten, geht, und obligatorisch, wenn es um den Beitritt zu supranationalen Gemeinschaften oder zu Organisationen für kollektive Sicherheit geht.
- Ständemehr; Mehrheit der Stände
- Anzahl der Stimmen, die seitens der Kantone benötigt wird, damit eine Vorlage angenommen wird, wobei das Ergebnis der Volksabstimmung in einem Kanton als dessen Standesstimme gilt.
- Ständerat; SR; S
- Kleine Kammer des eidgenössischen Parlaments (Bundesversammlung), die aus 46 Abgeordneten der Kantone besteht.
- Ständeratswahl; Wahl des Ständerats
- Wahl, mit der die Kantone ihre Vertreterinnen und Vertreter meistens nach dem Majorzverfahren in den Ständerat wählen.
- Standesinitiative; Stellungnahme des Bundesrates
- Stellungnahme des Bundesrates zu einem Bericht der GPK oder GPDel
- Stellungnahme des Bundesrates zu einem parlamentarischen Vorstoss (Postulat, Motion)
- Stellungnahme des Bundesrates zu einer Parlamentarischen Initiative
- Stellungnahme des Bundesrates zu einer Standesinitiative
- Stellungnahme des Bundesrates; Übersetzungsrichtlinie
- Stellungnahme zum Mitbericht
- Stichfrage
- Bei Initiativen mit direktem Gegenentwurf die Frage, welche der beiden Vorlagen in Kraft treten soll, falls Volk und Stände beide Vorlagen annehmen.
- Stichwahl
- Zweiter Wahlgang einer Majorzwahl, bei dem das relative Mehr entscheidet, wenn im ersten Wahlgang nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten das absolute Mehr erreicht haben.
- stille Wahl
- In einem Kanton durchgeführte Wahl, bei der die Kantonsregierung alle auf den Wahllisten aufgeführten Personen für den Nationalrat als gewählt erklärt, weil es nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten gibt, als Sitze im betreffenden Kanton zu vergeben sind.
- Stimm- und Wahlrechtsalter
- Alter, ab dem Bürgerinnen und Bürger an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden lancieren und unterschreiben dürfen.
- Stimmabgabe durch Stellvertretung
- Stimmabgabe, bei welcher der Stimmzettel von der stimmberechtigten Person ausgefüllt, aber durch eine von ihr beauftragte Drittperson zur Urne gebracht wird.
- Stimmabgabe Invalider
- Ausübung des Stimmrechts durch Invalide oder Personen, die aus einem anderen Grund unfähig sind, die dafür nötigen Handlungen selbst vorzunehmen, wobei sie die Möglichkeit haben, den Beistand einer Drittperson in Anspruch zu nehmen oder Hilfsmittel zu verwenden, welche die mit ihrer Behinderung verbundenen Einschränkungen ausgleichen.
- Stimmausweis; Stimmrechtsausweis
- Ausweis, der jeder stimmberechtigten Person im Voraus zugestellt wird und bei der Stimmabgabe an der Urne abzugeben oder, bei der brieflichen Stimmabgabe, dem Antwortkuvert beizulegen ist.
- Stimmbeteiligung
- Anzahl Personen, die bei einer Abstimmung ihre Stimme abgeben, ausgedrückt in Prozent der Stimmberechtigten.
- Stimmbürger; Stimmbürgerin; Stimmberechtigter; Stimmberechtigte; stimmberechtigte Person
- Person, die das Stimmrecht besitzt.
- Stimmbürgerschaft; Stimmvolk; Volk
- Gesamtheit der Personen, die das Stimmrecht besitzen.
- Stimme
- Zeichen, das eine Person mündlich (z. B. durch Zuruf), schriftlich (z. B. durch Ausfüllen eines Wahlzettels), mittels eines elektronischen Abstimmungssystems, durch eine Gebärde (z. B. Handerheben) oder eine andere Bewegung (z. B. Aufstehen) gibt, um die Annahme oder Ablehnung einer Sachvorlage oder eines Wahlvorschlags anzuzeigen.
- Stimmenzähler; Stimmenzählerin
- Mitglied des Nationalrats oder des Ständerats, das die Wahl- und Abstimmungsergebnisse im jeweiligen Rat ermittelt, oder stimmberechtigte Person, die bei der Ermittlung der Ergebnisse im Urnenbüro mitwirkt.
- Stimmgemeinde; Stimmrechtsgemeinde
- Gemeinde, in der eine stimmberechtigte Auslandschweizerin oder ein stimmberechtigter Auslandschweizer ihre/seine politischen Rechte ausübt.
- Stimmkuvert; Stimmcouvert
- Kuvert, in das bei der brieflichen Stimmabgabe der ausgefüllte Stimm- oder Wahlzettel gelegt wird.
- Stimmmaterial; Abstimmungsmaterial; Abstimmungsunterlagen
- Unterlagen, die für die gültige Stimmabgabe erforderlich sind.
- Stimmrecht; Stimm- und Wahlrecht
- Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, an den Nationalratswahlen und eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen sowie Volksinitiativen und eidgenössische Referenden zu unterzeichnen. EXP: Wer das Stimmrecht besitzt, hat auch das Wahlrecht, weshalb «Stimmrecht» heute oft expliziter als «Stimm- und Wahlrecht» bezeichnet wird.
- Stimmrechtsbescheinigung
- Bescheinigung durch die zuständige Amtsstelle, dass die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner eines Referendums, einer Volksinitiative oder einer Wahlliste in der auf der Unterschriftenliste bezeichneten Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
- Stimmregister
- Verzeichnis aller stimmberechtigten Personen einer Gemeinde.
- Stimmzettel; Abstimmungszettel
- Amtliches Formular für die Stimmabgabe, auf dem die Stimmberechtigten die Annahme oder Ablehnung der Abstimmungsvorlage kundtun.
- Streichen; Streichung
- Von der Wählerin oder dem Wähler vorgenommene Änderung eines Wahlzettels, die darin besteht, aufgeführte Namen von Kandidatinnen oder Kandidaten durchzustreichen.
- Synopsis über das Mitberichtsverfahren
T
- Tätigkeitsbericht
- Telefonkonferenz
- Terminplanung
- Traktandenliste
Ü
- Überarbeitung des Entwurfs
- Übersetzungen
- Übrige Berichte
U
- Unterlagen Ämterkonsultation
- Unterlistenverbindung
- Verbindung von Wahllisten zweiter Stufe, durch die sich einzelne Partner einer Listenverbindung zusammenschliessen, um ihre Stimmen zusammenzulegen und damit ihre Aussichten bei der Verteilung der Mandate gegenüber anderen Listenverbindungspartnern zu verbessern.
- Unterschriftenliste
- Auf einem Bogen, einem Blatt oder einer Karte erstellte Liste zum Eintragen der Unterschriften, die für das Zustandekommen eines zur Unterzeichnung aufgelegten Volksbegehrens gesammelt werden.
- Unterschriftenregelung; Beantwortung von Schreiben
- Unterschriftensammlung
- Von den Initianten eines Volksbegehrens auf einer Unterschriftenliste durchgeführte Sammlung einer bestimmten Anzahl Unterschriften von stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und bürgern, die für das Zustandekommen einer Volksinitiative oder eines Volksreferendums erforderlich ist. EXP: Für eine Volksinitiative sind mindestens 100 000 Unterschriften innert 18 Monaten erforderlich, für ein Volksreferendum 50 000 Unterschriften innert 100 Tagen.
- Unterzeichnungsvollmacht
- Urne
- Kastenförmiger, geschlossener Behälter mit einem schmalen Schlitz an der Oberseite, in den die Stimmberechtigten die Stimm- oder Wahlzettel einwerfen.
- Urnengang; Stimmabgabe an der Urne
- Stimmabgabe, bei der die an einer Abstimmung oder Wahl teilnehmenden Stimmberechtigten den Stimm- oder Wahlzettel im Stimmlokal in die Urne werfen.
V
- Verabschiedung durch den Bundesrat; Botschaft
- Vereinfachtes Verfahren
- Vereinigte Bundesversammlung
- Versammlung der beiden eidgenössischen Räte in gemeinsamer Sitzung, die unter der Leitung der Nationalratspräsidentin oder des Nationalratspräsidenten steht und namentlich für Wahlen (u. a. von Bundesrätinnen und Bundesräten, der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers, von Richterinnen und Richtern der eidgenössischen Gerichte, der Bundesanwältin oder des Bundesanwalts, des Generals), für Entscheide über Begnadigungsgesuche und über Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden sowie bei besonderen Anlässen (z.  B. Staatsempfänge) und zur Entgegennahme von Erklärungen des Bundesrats einberufen wird.
- Verfahren beim Wechsel der Legislatur; parlamentarische Vorstösse
- Verfassungsänderung; Übersetzungen
- Verfassungsreferendum
- Obligatorisches Referendum, mit dem sämtliche Verfassungsänderungen gutgeheissen werden müssen.
- Verhältniswahl; Proporzwahl
- Wahl, bei der die zu vergebenden Sitze bzw. Mandate auf die verschiedenen Parteien im Verhältnis der Stimmen verteilt werden, die für die Parteien abgegeben worden sind.
- Verhandlungs- und Unterzeichnungsvollmacht; internationale Verhandlungen
- Vernehmlassung zur Stellungnahme
- Vernehmlassungsverfahren
- Verordnungen und andere Erlasse
- Verordnungen; Übersetzungsrichtlinien
- Verpflichtungskredite
- Vertrauliche Geschäfte
- Vertrauliche Liste
- Vertraulichkeit
- Verwaltung der Geschäfte
- Verwaltungsbeschwerde
- Völkerrechtlicher Vertrag
- Volksabstimmung
- Verfahren, bei dem die Stimmberechtigten über Vorlagen entscheiden können, die ihnen aufgrund eines obligatorischen oder fakultativen Referendums oder einer Volksinitiative (gelegentlich mit einem Gegenentwurf der Bundesversammlung) unterbreitet werden.
- Volksbegehren
- Begehren, das durch eine Unterschriftensammlung bekundet wird und das Ziel verfolgt, eine Volksabstimmung zu erzwingen. EXP: Oberbegriff für Volksinitiative und Referendum(sbegehren).
- Volksentscheid; Volksbeschluss
- Von den Stimmberechtigten durch Volksabstimmung getroffene Entscheidung über eine Sachfrage.
- Volksinitiative
- Volksinitiative in Bundesangelegenheiten; eidgenössische Volksinitiative; Volksinitiative
- Eingabe, mit der 100 000 Stimmberechtigte eine Totalrevision der Bundesverfassung bzw. die Annahme, Aufhebung oder Änderung von Verfassungsbestimmungen verlangen können.
- Volksinitiative mit Gegenentwurf; Initiative mit Gegenentwurf
- Volksinitiative, die gleichzeitig mit einer von den eidgenössischen Räten ausgearbeiteten alternativen Verfassungsänderung zur Abstimmung unterbreitet wird.
- Volksmehr
- Anzahl der Stimmen, die der Mehrheit der gültigen Stimmen der Stimmberechtigten entspricht und für die Annahme einer Abstimmungsvorlage erforderlich ist.
- Volksreferendum
- Fakultatives Referendum, mit dem eine Volksabstimmung über Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse oder unbefristete und unkündbare Staatsverträge oder solche, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten, herbeigerufen wird, wenn das Volk, d. h. wenigstens 50 000 Stimmberechtigte, es verlangen.
- Volkswahl
- Wahl, bei der die Gesamtheit der aktiv Wahlberechtigten und nicht nur eine von diesen bestellte Abordnung (z. B. Parlament) den Wahlkörper bildet.
- Vollmacht zu internationalen Verhandlungen und Abkommen
- Vorankündigung Ämterkonsultation
- Vorgehen bei Nichteinhaltung von Terminen
- Vorlagen Bundesratsgeschäfte
- Vorsorgliche Massnahmen
- Vorstoss; Antwort des Bundesrates; Übersetzungsrichtlinien
- Vorstossarten
- vorzeitige Stimmabgabe
- Einige Tage vor dem eigentlichen Abstimmungstag erfolgende Stimmabgabe, für die das kantonale Recht vorsieht, dass die Urnen während einer bestimmten Zeit geöffnet sind oder dass die Stimmberechtigten ihren Stimmzettel in einem verschlossenen Umschlag bei einer Amtsstelle abgeben können.
- Vote électronique
- Schweizerisches Abstimmungs- und Wahlsystem, das einerseits den Stimmberechtigten ermöglicht, elektronisch abzustimmen und zu wählen, und andererseits den Behörden erlaubt, elektronische Wahl- und Abstimmungsinformationen zu verbreiten.
W
- Wahl
- Verfahren, mit dem Personen in bestimmte Behörden oder andere öffentliche Ämter berufen werden, indem ihnen die Stimmberechtigten oder die Mitglieder eines Wahlgremiums (z. B. Bundesversammlung, Bundesrat) die Stimme geben.
- Wahl von Personen auf Amtsdauer
- Wahl- und Abstimmungsfreiheit
- Gewährleistung, dass ein Wahl- oder Abstimmungsergebnis den freien Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt.
- Wählbarkeit; passives Wahlrecht; passive Wahlfähigkeit
- Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, sich zur Wahl zu stellen (z. B. für den Nationalrat, den Bundesrat oder das Bundesgericht).
- Wahlberechtigter; Wahlberechtigte; wahlberechtigte Person; Wähler; Wählerin
- Person, die das aktive Wahlrecht besitzt. EXP: Wer das Wahlrecht besitzt, hat auch das Recht, an Abstimmungen teilzunehmen sowie Volksinitiativen und Referenden zu unterzeichnen.
- Wahlbeteiligung
- Anzahl Personen, die bei einer Wahl ihre Stimme abgeben, ausgedrückt in Prozent der Wahlberechtigten.
- Wähler; Wählerin; Wählender; Wählende
- Person, die ihr aktives Wahlrecht ausübt.
- Wählerschaft; Wahlvolk; Volk
- Gesamtheit der Personen, die das aktive Wahlrecht besitzen.
- Wahlgang
- Vorgang bei Majorzwahlen, bei dem die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben und unverzüglich das Ergebnis ermittelt wird und der – je nach den Regeln über das erforderliche Mehr – so oft wiederholt wird, bis eine Kandidatin oder ein Kandidat für das betreffende Amt gewählt ist.
- Wahljahr
- Jahr, in dem die Gesamterneuerungswahlen des Nationalrats stattfinden. EXP: Gesamterneuerungswahlen finden alle vier Jahre statt.
- Wahlliste; Liste
- Liste der wählbaren Kandidatinnen und Kandidaten, die vom jeweiligen Kanton und der Bundeskanzlei ausgehend vom Wahlvorschlag geprüft und bereinigt worden ist und auf den Wahlzettel gedruckt wird.
- Wahlrecht
- Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, an den Nationalratswahlen als Wählerinnen oder Wähler teilzunehmen (aktives Wahlrecht) oder sich als Kandidatin oder Kandidat zur Wahl zu stellen (passives Wahlrecht). EXP: Wer das Wahlrecht hat, besitzt auch das Stimmrecht.
- Wahlsystem
- Normengeflecht, das die Durchführung von Wahlen bestimmt.
- Wahlverfahren
- Zum Wahlsystem gehörendes Regelwerk, das den Ablauf einer Wahl bestimmt.
- Wahlvorschlag
- Liste der für die Nationalratswahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten, die von einer Mindestzahl stimmberechtigter Personen zu unterzeichnen und bei der zuständigen kantonalen Behörde einzureichen ist.
- Wahlzettel
- Amtliches Formular, das die Stimmberechtigten für die Nationalratswahl benützen müssen.
- Weisse Liste
- Wochen-GSK
Z
- Zauberformel; magische Formel
- Zwischen 1959 und 2008 angewandte Formel (2 – 2 – 2 – 1) für die Verteilung der sieben Sitze im Schweizerischen Bundesrat, die auf die Sitzverteilung unter den Parteien in der Bundesversammlung abstellt und die eine gewisse politische Stabilität gewährleistet, indem sie die vier stimmstärksten Parteien an der Regierung beteiligt.
- Ziel und Zweck des Mitberichtsverfahrens
- Zirkularverfahren
- Zusatzstimme
- Stimme, die einer leeren Linie auf einem Wahlzettel entspricht, wenn dieser weniger gültige Kandidatenstimmen enthält, als im Wahlkreis Mitglieder des Nationalrats zu wählen sind, und die derjenigen Liste zugerechnet wird, deren Bezeichnung oder Ordnungsnummer auf dem Wahlzettel angegeben ist.
- Zweikammersystem
- Verfassungssystem, in dem das Parlament aus zwei Kammern besteht und das in der Schweiz mit der Gründung des Schweizerischen Bundesstaats 1848 nach dem Vorbild der Verfassung der USA eingeführt wurde, wobei die grosse Kammer (Nationalrat), welche die Gesamtbevölkerung vertritt, und die kleine Kammer (Ständerat), welche die Kantone vertritt, einander gleichgestellt sind.