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Krankenversicherung: Bundesrat lehnt die Volksinitiative

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 9. Dezember 2005

Krankenversicherung: Bundesrat lehnt die Volksinitiative
«Für eine soziale Einheitskrankenkasse» ab

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative "Für eine soziale
Einheitskasse" verabschiedet. Er empfiehlt dem Parlament und dem Volk sie
ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Initiative verlangt, dass der Bund für
die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Einheitskasse
einführt. Zudem sollen die Prämien aufgrund der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der Versicherten festgelegt werden. Damit würde ein
fundamentaler Kurswechsel in der OKP angestrebt, welcher der von Bundesrat
und Parlament konstant vertretenen Strategie diametral entgegenstehen würde
und nicht nötig ist. Die Volksinitiative bringt zudem im Hinblick auf die
Kostenentwicklung in der OKP keine neuen Anreize zu Kosten sparendem
Verhalten der Beteiligten. Eine Einheitskasse würde nicht nur die
bestehenden Instrumente zur Kostendämpfung schwächen, sondern überdies auch
die bestehenden wettbewerbsfördernden Elemente und wirtschaftliche
Sparanreize ausschalten.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein wettbewerbliches System mit
mehreren Versicherern in der sozialen Krankenversicherung klare Vorzüge
gegenüber einer Monopolstellung einer einzigen Krankenkasse aufweist. Mit
der vollen Freizügigkeit wird der Bevölkerung eine uneingeschränkte Freiheit
bei der Wahl des Versicherers eingeräumt. Damit sind dem System wesentliche
Wettbewerbselemente eigen, die auch die Anreize zu Kosten dämpfenden
Massnahmen fördern. Mit der von der Initiative vorgeschlagenen Finanzierung
könnten Versicherungsformen mit Kostensparanreizen über Prämienrabatte kaum
attraktiv ausgestaltet werden, und der fehlende Wettbewerb unter den
Versicherern würde die Ideenvielfalt bei solchen Angeboten behindern.

Schaffung einer Einkommens- und Vermögenssteuer

Der Bundesrat lehnt auch eine Neuordnung der Finanzierung nach den
Vorstellungen der Initiative ab. Das heutige System der Kopfprämien mit dem
sozialen Ausgleich durch die Prämienverbilligung hat sich im Grundsatz
bewährt und seine rasche Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Soweit
es noch Lücken aufweist, werden diese laufend analysiert und korrigiert. Auf
den 1. Januar 2006 tritt eine Korrektur zu Gunsten der Haushalte in
bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen mit Kindern in Kraft.
Die Einführung von Prämien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der
Versicherten und damit die Abschaffung der einkommens- und
vermögensunabhängigen Kopfprämie kommen der Schaffung einer neuen
Einkommens- und Vermögenssteuer gleich, welche vor allem den Mittelstand
zusätzlich belasten würde. Das Schweizer Stimmvolk hat im Mai 2003 einer in
diesem Punkt vergleichbaren Vorlage, der Volksinitiative «Gesundheit muss
bezahlbar bleiben (Gesundheitsinitiative)», eine deutliche Absage erteilt.

Handlungsunfähige Einheitskasse
Der Bundesrat lehnt auch die vorgesehene Struktur der Einheitskasse mit der
dreigliedrigen Führung, zusammengesetzt aus den Behörden, den
Leistungserbringern und einer Interessenvertretung der Versicherten, ab. Es
ist zu befürchten, dass die unterschiedlichen Interessenlagen in der Leitung
zu langwierigen Diskussionen führen könnten, die von den Bemühungen zur
Kosteneindämmung ablenken und de facto zu einer Handlungsunfähigkeit führen
würden.

Der Bundesrat erachtet die von der Initiative verlangte Überführung der
Aktiven und Passiven der OKP der bestehenden Krankenkassen auf die
Einheitskasse als problematisch. Es stellen sich dabei verschiedene heikle
rechtliche Fragen, die im Konfliktfalle zu lang andauernden Prozessen führen
könnten. Unklar ist auch, ob die Krankenkassen dafür eine Gegenleistung
erhalten sollen und wer diese allenfalls zu finanzieren hat.

Keine Lösungsansätze für Kostenproblem
Nach Meinung des Bundesrates bietet die Initiative für das nach wie vor
nicht befriedigend gelöste Kostenproblem in der Krankenversicherung keine
Lösungsansätze. Der Bundesrat will vielmehr auf dem eingeschlagenen Weg der
Systemkonsolidierung und -optimierung wirkungsvolle Impulse für ein
kosteneffizientes Gesundheitssystem schaffen. Eine Lösung kann durch eine
gezielte Überprüfung der von der OKP zu bezahlenden Leistungen sowie durch
eine weitere Senkung der Preise erreicht werden. Vor allem gilt es der
Mengenausweitung der erbrachten Leistungen wirksam entgegenzutreten. Diese
Linie wird durch eine Abfolge gezielter Massnahmen, die zum Teil schon
wirksam sind, verfolgt und ist durch markante Schritte in den kommenden
Jahren zu erweitern und zu vertiefen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Bundesamt für Gesundheit, Daniel Wiedmer, Leiter Abteilung Aufsicht
Krankenversicherung, Tel: 031 322 95 05

Botschaft: www.bag.admin.ch/kv/projekte/d/index.htm