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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Revision des Lebensmittelrechts: Anpassung ans EG-Recht und Verbesserung der Übersichtlichkeit

Der Bundesrat hat ein Revisionspaket zur Übernahme des EG-Hygienerechts
verabschiedet. Ab 1. Januar 2006 wird sowohl für die EU-Mitgliedstaaten als
auch für Drittstaaten, die Lebensmittel in die EU exportieren wollen, das
revidierte EG-Hygienerecht gelten. Damit Exporte aus der Schweiz in die EU
nach diesem Datum nicht erschwert oder gar verhindert werden, war es nötig,
die schweizerischen Vorschriften anzupassen. Gleichzeitig erhält das
Lebensmittelverordnungsrecht eine neue Struktur. Insgesamt sind 34
Verordnungen von den Anpassungen betroffen. Die Revision ist Basis für den
erleichterten Handel zwischen der Schweiz und der EU im Bereich tierischer
Lebensmittel. Daneben ist sie ein wichtiger Beitrag für die
Lebensmittelsicherheit in der Schweiz.

Das umfangreiche Revisionspaket besteht aus drei Teilen:

1.      Übernahme des EG-Lebensmittelhygienerechts

Die Bundesämter für Gesundheit (BAG), Landwirtschaft (BLW) und
Veterinärwesen (BVET) haben die Revision des Schweizer Lebensmittelrechts
und Landwirtschaftsrechts in einem gemeinsamen Projekt vorbereitet. Ziel der
Revision war die Gleichwertigkeit der Gesetzgebungen, die so genannte
Äquivalenz, für den Bereich tierischer Lebensmittel. Damit wurde eine Basis
geschaffen für die Erweiterung des Äquivalenzabkommens mit der EU im
genannten Bereich. In Zukunft werden etliche Handelshemmnisse weg fallen und
ein vereinfachter Marktzugang wird möglich sein. Die bereits bestehende
Äquivalenz für Milch und Milchprodukte bleibt erhalten. Die neu eingeführten
Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit bringen aber auch konkrete Vorteile für
die Konsumentinnen und Konsumenten, indem die Lebensmittel noch sicherer
werden. Für Betriebe, die schon bisher nach den gesetzlichen Vorgaben
produziert haben, werden keine wesentlichen Mehrkosten anfallen. Eine
Regulierungsfolgenabschätzung hat ausserdem gezeigt, dass sich die Revision
auf die Schweizer Wirtschaft positiv auswirken wird.

Die neuen EG-Verordnungen regeln zahlreiche Bereiche, die im schweizerischen
Lebensmittel- und Futtermittelrecht bereits enthalten sind. Die
landwirtschaftliche Produktion wird nun mit einbezogen. Die schweizerischen
Anforderungen an die Sicherheit von Lebens- und Futtermittel entsprechen
bereits heute den Anforderungen im EU Raum. Dennoch waren gewisse
Anpassungen des geltenden Rechts nötig, vor allem in den folgenden
Bereichen:

·        Verpflichtung zur Rückverfolgung und zur Nachverfolgung von
Lebensmitteln und Futtermitteln;

·        Verpflichtung, die Selbstkontrolle schriftlich zu dokumentieren;

·        Betriebsbewilligungspflicht für bestimmte Betriebe, die
Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, verarbeiten oder lagern;

·        Regelung der Art und Weise, wie die Lebensmittelkontrolle
durchzuführen ist.

·        Zusätzliche Kontrollen bei der Schlachtung von Tieren

Die Revision steht aber auch im Zeichen einer verbesserten Koordination des
Vollzugs. Die Einführung der Verpflichtung zur Rück- und Nachverfolgung von
Lebensmitteln wird es erleichtern, fehlerhafte Lebens- und Futtermittel vom
Markt zu entfernen. In Ergänzung zum bestehenden System der gezielten und
koordinierten Überwachung von Risikobereichen werden nationale Kontrollpläne
eingeführt. Dank diesen Kontrollplänen werden Doppelspurigkeiten vermieden.
Sie ermöglichen ausserdem gezielte risikobasierte Kontrollen.

2.      Neue Struktur des Lebensmittelverordnungsrechts

Neben der Äquivalenz zum EG Lebensmittelhygienerecht wurde mit dem
Revisionspaket auch eine neue Struktur des Lebensmittelverordnungsrechts
verabschiedet. Künftige Revisionen können dank der neuen Struktur noch
schneller und einfacher umgesetzt werden.

3.      Materielle Änderungen

Im Rahmen der Revision wurden ausserdem geringfügige materielle Änderungen
angebracht. Im Bereich Gebrauchsgegenstände zum Beispiel werden in einer
neuen Verordnung zum ersten Mal Tattoos, Piercing, Permanent Make-up und
verwandte Praktiken geregelt.

Das umfangreiche Revisionspaket ist ein wichtiger Beitrag zur
Lebensmittelsicherheit in der Schweiz.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

EIDG. VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

BAG: Roland Charrière, Leiter Direktionsbereich Verbraucherschutz, Tel 031
322 95 05

BLW: Olivier Félix, Leiter Abteilung Produktionsmittel, Tel. 031 322 25 86

BVET: Thomas Jemmi, Leiter Internationales, Tel. 031 323 85 31

Weitere Informationen

Sämtliche Unterlagen zur Revision finden Sie im Internet

www.lm-revisionen.admin.ch