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Angemessener Patentschutz für Erfindungen in der Biotechnologie


Patentgesetz wird modernisiert

Bern, 23.11.05. Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des
Patentgesetzes verabschiedet. Die Revision passt das Patentrecht dem
technologischen Fortschritt und den internationalen Entwicklungen der
vergangenen Jahre an. Sie will das innovative Klima sowie das
Wirtschaftswachstum in der Schweiz fördern. Als Schwerpunkt stellt sie einen
angemessenen Patentschutz für Erfindungen in der Biotechnologie sicher. Die
Interessen der Wirtschaft und die Anliegen der breiten Gesellschaft,
namentlich ethische und soziale Gesichtspunkte, werden in der Revision
ausgewogen berücksichtigt.

Der Bundesrat befürwortet seit über 15 Jahren einen angemessenen Schutz
biotechnologischer Erfindungen. Die Chancen der Biotechnologie können nur
ausgeschöpft werden, wenn auch Erfindungen auf diesem zukunftsträchtigen
Gebiet angemessen geschützt werden. Der Schutz soll einerseits wirksam sein
und andererseits auch klare Schranken enthalten. Die Schranken sollen eine
Beeinträchtigung der Forschung und der Weiterentwicklung von Erfindungen
vermeiden und einen Ausgleich zwischen den vielfältigen Interessen von
Gesellschaft, Ethik, Forschung und Wirtschaft bestmöglich herstellen. Der
Bundesrat ist der Ansicht, dass dieses Ziel auf der Grundlage der insgesamt
ausgewogenen Vorlage zur Revision des Patentgesetzes erreicht werden kann.
Von der Patentierung klar zu unterscheiden ist die Zulassung von
gentechnologischen Verfahren und Erzeugnissen. Die Zulassung ist
Voraussetzung für jede Anwendung und Vermarktung solcher Verfahren und
Erzeugnisse; die Patentierung gibt dem Patentinhaber einzig das Recht,
andern die Benützung seiner Erfindung zu verbieten.

Neben Vorschlägen für einen angemessenen Patentschutz von biotechnologischen
Erfindun­gen sieht der Revisionsentwurf des Patentgesetzes eine Exportlizenz
für patentgeschützte Arzneimittel an Entwicklungsländer mit fehlender oder
ungenügender Produktionskapazität auf dem pharmazeutischen Gebiet vor, um
ihnen einen besseren Zugang zu patentgeschützten Arzneimitteln zu
verschaffen. Der Entwurf trägt sodann einer Reihe von nationalen und
internationalen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung. Hervorzuheben
sind Massnahmen zur Bekämpfung der Piraterie an Geistigem Eigentum sowie die
Regelung, wonach der erlaubte Parallelimport von marken- oder
urheberrechtlich geschützten Produkten nicht wegen einem für das Produkt
nebensächlichen Patent verhindert werden kann. Im Übrigen soll für das
Patentrecht der geltende Grundsatz der nationalen Erschöpfung
festgeschrieben werden, die es dem Patentinhaber erlaubt, sich innerhalb der
Grenzen des Kartellrechts gegen Parallelimporte zu wehren. Der
Bundesbeschluss zur Genehmigung des Patent­rechtsvertrags beinhaltet
schliesslich auch die für eine Ratifizierung dieses Vertrags erforderli­chen
Anpassungen des Patentgesetzes.

Innovation und geistige Leistungen bilden die Quelle und den Rohstoff für
wirtschaftliches Wachstum in unserer wissensbasierten Gesellschaft. Der
Schutz von Erfindungen durch Patente ist eine wesentliche Voraussetzung für
die Förderung der Innovationskraft.

Diese Revision ist die zweite von drei Tranchen der Patentrechtsrevision.
Eine erste Tranche, welche die Genehmigung von zwei Abkommen betreffend das
europäische Patentsystem beinhaltet, wurde dem Parlament bereits überwiesen.
Die dritte Tranche soll die Gerichtsbarkeit in Patentsachen vereinheitlichen
und eine Berufsregelung für Patentanwälte schaffen. Darüber wird der
Bundesrat nächstes Jahr entscheiden.

Weitere Auskünfte:

Felix Addor, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum,

Tel. 031 322 48 02