Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen zum Zwangsanwendungsgesetz
Bern, 26.10.2005. Der Bund soll die Anwendung von polizeilichem Zwang bei
Rückführungen von Ausländern einheitlich regeln. Der entsprechende
Gesetzesentwurf ist in der Vernehmlassung insgesamt positiv aufgenommen worden.
Umstritten sind der Geltungsbereich und der Einsatz von Elektroschockgeräten.
Der Bundesrat hat am Mittwoch Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen
genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.
Das neue Zwangsanwendungsgesetz will sicherstellen, dass allfälliger polizeilicher Zwang bei der Rückführung von Ausländern in ihre Heimatländer verhältnismässig angewendet wird. Das heisst, den Umständen angemessen und unter grösstmöglicher Wahrung der Integrität der betroffenen Person. Der Entwurf listet die zulässigen beziehungsweise verbotenen Hilfsmittel und Waffen auf und regelt die medizinische Versorgung sowie die Verwendung von Arzneimitteln. Alle Kantone, die Mehrheit der politischen Parteien und 15 Organisationen befürworten grundsätzlich die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Anwendung von Zwangsmassnahmen.
Geltungsbereich
soll ausgeweitet werden
Eine
deutliche Mehrheit hat sich für eine Ausweitung des Geltungsbereiches des
Zwangsanwendungsgesetzes ausgesprochen. Eine Minderheit wünscht hingegen eine
Beschränkung auf die Rückführung von Ausländern. Der Bundesrat hat entschieden,
dass das neue Gesetz bei der Rückführung von Ausländern sowie im Inland beim
zwangsweisen Transport von Personen im Auftrag von Bundesbehörden gelten soll.
Auf Wunsch der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und
-direktoren (KKJPD) verzichtet er darauf, den Geltungsbereich auf die
interkantonalen Häftlingstransporte auszuweiten. Hingegen soll die künftige
Regelung auch für die Polizeiorgane des Bundes (insbesondere
Bundessicherheitsdienst, Bundeskriminalpolizei und Grenzwachtkorps) gelten.
Verzicht auf
Einsatz von Tasern
Die
vorgeschlagene Zulassung von Elektroschockgeräten (Tasern) hat Anlass für
zahlreiche Kritiken gegeben. Der Bundesrat verzichtet
darauf, diese Geräte in die Liste der zulässigen Waffen aufzunehmen.
Weitere Auskünfte:
Luzius
Mader, Vizedirektor Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41
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