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Neue Flugbewegungszahlen der Luftwaffe

3003 Bern, 5. Oktober 2005

Medieninformation

Neue Flugbewegungszahlen der Luftwaffe

Mit der Einführung der neuen Armee und deren Strukturen wurde die Anzahl
Flugplätze der Luftwaffe reduziert. Das machte eine Neuverteilung der
Militärluftfahrzeuge auf die verbleibenden Flugplätze nötig
(Stationierungskonzept). Als Folge davon mussten die Flugbewegungszahlen pro
Flugplatz neu festgelegt und auf dieser Basis die Lärmbelastungskataster neu
berechnet werden.

Die Armeereform und das daraus resultierende neue Stationierungskonzept der
Luftwaffe hat Folgen auf die Anzahl Flugbewegungen auf den verbleibenden
Militärflugplätzen. Die mit Planungshorizont 2010 (P 2010) eruierten
Jet-Flugbewegungszahlen - je nach Flugplatz werden diese früher oder aber
spätestens 2010 erreicht - sehen wie folgt aus (Angaben im Vergleich zu den
Flugbewegungszahlen, die dem heute noch gültigen Lärmbelastungskataster 2000
(LBK 2000) zu Grunde liegen):

Meiringen:        Die Anzahl Jetbewegungen gehen gegenüber 2000 von 10'500
auf 5'300 zurück.   Diese teilen sich in 2'900 F/A-18- und 2'400
F-5-Bewegungen auf.

Payerne:          Die Anzahl Jetbewegungen gehen gegenüber 2000 von 20'300
auf 13'900
                        zurück. Diese teilen sich in 7'700 F/A-18- und 6'200
F-5-Bewegungen auf.

Sion:                Die Anzahl Jetbewegungen gehen gegenüber 2000 von 8'868
auf 4'400
                        zurück. Diese teilen sich in 2'000 F/A-18- und 2'400
F-5-Bewegungen auf.

Emmen:          Die Anzahl Jetbewegungen gehen gegenüber 2000 von 12'000 auf
1'200 zurück.   Diese teilen sich in 600 F/A-18- und 600 F-5-Bewegungen auf.

(Die detaillierte Vergleichstabelle samt restlichen Luftfahrzeugen finden
Sie im Internet unter www.luftwaffe.ch; Medien> Medienmitteilungen 2005.)

Bei der Festlegung der neuen Flugbewegungszahlen pro Flugplatz wurden
folgende Punkte berücksichtigt: Trainingsbedürfnisse der Luftwaffe, gerechte
Verteilung der Immissionen, Umwelt- und Tourismusaspekte.

Veränderungen bei Flugbewegungen haben Auswirkungen auf den
Lärmbelastungskataster. Dieser wurde neu berechnet. Die Veränderungen werden
im Sachplan Militär aufgenommen. Dieser regelt die Nutzung der Flugplätze.
Ein Entwurf geht Ende Oktober 2005 in eine Vorkonsultation zu kantonalen
Raumplanungsfach- und Bundesstellen. Ein VBS-intern genehmigter Entwurf geht
im Frühjahr 2006 in die öffentliche Mitwirkung. Er wird in den betroffenen
Gemeinden aufgelegt und jedermann kann Eingaben machen. Spätestens Ende 2006
wird der Sachplan Militär dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt. Gegen
diesen Entscheid gibt es keine Rekursmöglichkeit.

Für die vier Flugplätze Emmen, Meiringen, Payerne und Sion muss ein
Erleichterungsgesuch an das GS VBS gestellt werden. Für Meiringen und Sion
ist zusätzlich ein neues Schallschutzkonzept auszuarbeiten. Der Sachplan
Militär verlangt, dass parallel dazu ein Betriebsreglement erarbeitet werden
muss - analog zur Zivilluftfahrt. Für sämtliche Flugplätze wird in der
zweiten Hälfte 2006/erste Hälfte 2007 ein Verfahren zur Genehmigung des
Betriebsreglements durchgeführt. Für die Flugplätze Emmen, Meiringen,
Payerne und Sion wird das Betriebsreglement zusammen mit dem
Erleichterungsgesuch und dem Schallschutzkonzept öffentlich aufgelegt.
Kantone, Gemeinden und Private haben Einsprachemöglichkeit.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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