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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Redimensioniertes Projekt bringt Einsparungen von 20 Millionen

 

Bern, 30.09.2005. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, die nötigen Schritte für das weitere Vorgehen betreffend definitive Unterbringung des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona einzuleiten. Aufgrund der Auslastungsprognose haben Bund und Kanton Tessin die Situation analysiert und sich auf eine den Bedürfnissen angepasste Lösung geeinigt. Die neue Ausgangslage führt dazu, dass das Projekt anstelle von ursprünglich 45 Millionen Franken noch 25 Millionen kosten wird.

 

Eine Überprüfung der Auslastungsprognose hat ergeben, dass die Geschäftslast des Bundesstrafgerichts in den kommenden Jahren weniger stark ansteigen wird, als ursprünglich angenommen. Aufgrund der neuen Ausgangslage und des dazu ermittelten Arbeitsaufwands ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Arbeitsplätze von heute 31 auf etwa 60 Personen erhöhen wird. Dies entspricht einer Reduktion von einem Drittel gegenüber der ursprünglichen Annahme.

 

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundes, des Bundesstrafgerichts und des Kantons Tessin war zudem beauftragt, verschiedene Vorschläge für eine bedarfsgerechte Unterbringung zu erarbeiten. Das ursprüngliche Projekt sah vor, dass zwei bestehende Gebäude in Bellinzona für 45 Millionen Franken von Bund und Kanton Tessin gemeinsam umgebaut werden. Neu wird lediglich eines der Gebäude benötigt. Dieser Umbau soll 25 Millionen Franken kosten. Der Verteilschlüssel der Kosten bleibt gleich: 57 % für den Bund, 43 % übernimmt der Kanton. Dies soll nun in einer Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Tessin festgehalten werden.

 

Weitere Auskünfte:

Livio Zanolari, Informationsdienst EJPD, Tel. 031 / 322 40 90