Bundesrat genehmigt die letzten Pilotversuche mit Vote
électronique
Für die eidgenössische Volksabstimmung vom 27. November 2005 hat der
Bundesrat weiteren und letzten Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe
zugestimmt. Erstmals können Stimmberechtigte in drei Gemeinden des Kantons
Zürich ihre Stimme wahlweise konventionell oder elektronisch abgeben. Im Kanton
Neuenburg wird der Vote électronique nach dem Pilotversuch vom 25. September
2005 bereits zum zweiten Mal angeboten.
Die Kantone Genf und Neuenburg haben ihre Systeme zur elektronischen
Stimmabgabe im Rahmen eidgenössischer Abstimmungen bereits erfolgreich getestet.
Anlässlich der Volksabstimmung vom 27. November 2005 bietet nun auch der Kanton
Zürich einer begrenzten Zahl von Stimmberechtigten den Vote électronique an.
Erstmals können dabei elektronische Stimmen entweder über das Internet oder per
Handy (SMS) abgegeben werden.
Das Zürcher System wurde 2005 wiederholt in fiktiven Abstimmungen
geprüft. Die positiven Ergebnisse dieser Tests haben auch die Begleitgruppe
überzeugt, die das Projekt seit Beginn überwacht und in welcher der Bund und die
interessierten Kantone vertreten sind. Für den Pilotversuch vom 27. November
2005 sind die Stimmberechtigten der Gemeinden Bertschikon, Bülach und Schlieren
(rund 16'725 Personen) vorgesehen.
Nach dem Pilotversuch vom 25. September 2005 kann der Kanton
Neuenburg sein System auf Bundesebene anlässlich der Abstimmung vom 27. November
2005 bereits zum zweiten Mal einsetzen. Dabei hat der Bundesrat eine Erhöhung
des betroffenen Elektorats auf maximal 4000 Stimmberechtigte genehmigt. Damit
werden am 27. November 2005 erstmals zwei Kantone gleichzeitig den Einsatz von
Vote électronique anlässlich einer eidgenössischen Abstimmung
testen.
Zur
elektronischen Stimmabgabe wird den betreffenden Stimmberechtigten mit dem
Stimmrechtsausweis ein Geheimcode per Post zugestellt. Der Stimmrechtsausweis
mit Informationsunterlagen ermöglicht den Zugriff auf das elektronische
Abstimmungssystem. Anschliessend kann ein elektronischer Stimmzettel ausgefüllt
werden. Durch die Eingabe des Geheimcodes wird die Stimme rechtskräftig
übermittelt und in die elektronische Urne abgelegt. Wie bei der brieflichen
Stimmabgabe können auch elektronische Stimmen in der Zeit vom Erhalt der
Stimmrechtsausweise bis zum Samstag Mittag vor dem Abstimmungssonntag abgegeben
werden. Die Stimmabgabe ist von allen handelsüblichen Computergeräten mit
Internet-Anschluss aus möglich. Im Kanton Zürich können wahlweise auch alle
Handys mit SMS-Funktion eingesetzt werden. Die Stimmabgabe erfolgt in jedem Fall
anonym. Das Stimmgeheimnis bleibt gewahrt.
BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
30. September
2005
Für weitere Auskünfte:
Daniel Brändli, Projektleiter Vote
électronique,
Schweizerische
Bundeskanzlei,
Tel. 031 322 06 10, daniel.braendli@bk.admin.ch
Hans-Urs Wili, Leiter Sektion Politische
Rechte,
Schweizerische
Bundeskanzlei,
Tel. 031 322 37 49, hans-urs.wili@bk.admin.ch