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Bundesrat will Briefmonopol lockern

Medienmitteilung

Bundesrat will Briefmonopol lockern

Ab dem 1. April 2006 kann die Post nur noch Briefe bis 100 Gramm im Monopol
befördern. In allen anderen Bereichen steht sie im Wettbewerb mit privaten
Anbietern. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die dazu notwendige
Änderung der Postverordnung vorzubereiten und Antrag zu stellen. Die
flächendeckende postalische Grundversorgung wird durch die Lockerung des
Monopols nicht gefährdet, weshalb der entsprechende Beschluss des Parlaments
aus dem Jahr 2002 umgesetzt werden kann.

In der Gesamtschau Post zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der
Schweiz (Gesamtschau Post) entschied sich das Parlament im Jahr 2002 für die
schrittweise und kontrollierte Öffnung des Postmarktes. Es beschloss, dass
in einem ersten Schritt 2004 der Paketmarkt geöffnet, in einem zweiten
Schritt 2006 die Monopolgrenze für die Briefpost auf 100g gesenkt werden
soll. Anträge für eine schnellere und weitergehende Öffnung waren abgelehnt
worden. Hingegen wurde verlangt, dass die flächendeckende Grundversorgung
nicht gefährdet werden dürfe. Bundesrat Leuenberger sicherte damals zu, dass
die Folgen der Marktöffnung vorgängig abgeklärt würden.

Mitte August wurde nun der entsprechende Expertenbericht veröffentlicht. Er
kam zum Schluss, dass durch die Senkung der Monopolgrenze weder die
Grundversorgung noch die Rand- und Berggebiete benachteiligt würden. Auch
die zuständigen Kommissionen des Parlaments haben kürzlich die Politik der
schrittweisen und kontrollierten Marktöffnung bekräftigt und ihr
Einverständnis zum geplanten Schritt gegeben. Der Bundesrat beauftragte
deshalb das UVEK, ihm die für die Umsetzung notwendige Anpassung der
Postverordnung zum Entscheid vorzulegen, damit der Schritt per 1. April 2006
erfolgen kann. Zudem wird das UVEK dem Bundesrat im ersten Quartal 2006
Vorschläge zum weiteren Vorgehen bei der Öffnung des Postmarktes
unterbreiten. Ab April 06 werden somit auch private Postunternehmer Briefe
befördern dürfen, die schwerer als 100g sind. Voraussetzung dafür wird sein,
dass sie über die erforderliche Konzession des UVEK verfügen und die
branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Mit diesem Schritt werden ca.
11% des Briefmarktes dem Wettbewerb zugänglich.

Bern, 14. September 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Presse- und Informationsdienst UVEK, 031 322 55 11