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Änderung des TIR-Zollübereinkommens


MEDIENMITTEILUNG

Änderung des TIR-Zollübereinkommens

14. Sep 2005 (EFD) Der Bundesrat hat heute einer Änderung des
TIR-Zollübereinkommens (internationaler Strassentransport) zugestimmt.  Das
Übereinkommen regelt den Warentransport mit Hilfe eines international
genormten Zolldokuments.

Seit seiner Verabschiedung durch das Parlament im Jahre 1977 wird das
TIR-Übereinkommen laufend den neusten Zollvorschriften und technischen
Normen für Fahrzeuge, mit denen internationale Transporte auf der Strasse
durchgeführt werden, angepasst. Die heute angenommene Änderung erlaubt den
Einsatz von zwei neuen Drahtseiltypen als Befestigungsmittel für die
Fahrzeuge und Behälter mit Schutzdecken und beschreibt eingehend deren
technische Eigenheiten. Schliesslich wird im geänderten Übereinkommen der
aus der Zollterminologie stammende Begriff "TIR-Versand" erläutert.

Auskunft:
Georges-Henri Bauer, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 67 17
Jean-Jacques Amstutz, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 65 32

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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