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Massnahmen der IEA: Schweiz ermöglicht Pflichtlagerfreigabe

Massnahmen der IEA: Schweiz ermöglicht Pflichtlagerfreigabe

Die Internationale Energie Agentur (IEA) reagiert mit einem
Notstandsplan auf die Ölversorgungsengpässe nach dem Hurrikan
«Katrina». Alle Mitgliedstaaten der IEA, darunter auch die Schweiz,
haben dem Plan zugestimmt.

Die Schweiz hat sich bereit erklärt, den Notstandsplan der IEA zu
unterstützen. Der Vorsteher des EVD, Bundesrat Joseph Deiss, hat heute
die Verordnung über die Pflichtlagerfreigabe von flüssigen Treib- und
Brennstoffen verabschiedet. Sie wird auf den 15. September 2005 in
Kraft gesetzt. Damit wird der schweizerischen Erdölbranche die
Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf im Inland Pflichtlager einzusetzen.
Weitere Massnahmen stehen angesichts der problemlosen Versorgung der
Schweiz mit Erdöl nicht zur Diskussion.

Die IEA hat am 2. September 2005 einstimmig beschlossen, insgesamt
2'000'000 Barrel Mineralöl pro Tag freizugeben. Der Notstandsplan gilt
vorläufig für die Dauer von 30 Tagen und ist innert 15 Tagen seit
Aktivierung in sämtlichen Mitgliedsländern der IEA umzusetzen.

Der entsprechende Anteil der Schweiz für diese Zeitdauer entspricht
etwas mehr als einem Tagesverbrauch der Schweiz an Mineralölprodukten
und ist für die Inlandversorgung bestimmt. Die Freigabe erfolgt zu den
jeweils aktuellen Marktpreisen.

Die Mineralölwirtschaft ist zum heutigen Zeitpunkt ohne Weiteres in der
Lage, die zur vollständigen Versorgung der Schweiz mit flüssigen Treib-
und Brennstoffen benötigten Benzin-, Diesel- bzw. Heizölmengen an den
internationalen Märkten zu beschaffen.

Sollte jedoch eine physische Mangellage eintreten, ist auf Grund der
Verordnung über die Pflichtlagerfreigabe von flüssigen Treib- und
Brennstoffen eine wettbewerbsneutrale Alimentierung des Marktes sofort
und reibungslos möglich.

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung Gerold Lötscher, stv.
Direktor, Tel. 031 322 21 98 Dr. Ueli Haudenschild, Leiter
Geschäftsstelle Bereich Energie,  Tel. 031 322 21 76

Die Verordnung über die Freigabe von flüssigen Treib- und Brennstoffen
ist im Internet unter www.bwl.admin.ch (Rubrik NEWS) abrufbar.