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Der Bundesrat heisst neue gesetzliche Instrumente gut

 

Bern, 17.08.05. Gewaltpropaganda und Gewalt an Sportveranstaltungen sollen künftig besser bekämpft werden können. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Botschaft zu den entsprechenden Gesetzesänderungen gutgeheissen und dem Parlament überwiesen.

 

Der Bundesrat will dem Hooliganismus verstärkt entgegentreten und gleichzeitig die Möglichkeiten verbessern, Propagandamaterial zu beschlagnahmen, das zu Gewalt aufruft.

 

Die vorgeschlagenen Bestimmungen richten sich gegen alle Aufrufe zu Gewalt gegen Personen oder Aufrufe zu Vermögens- und Sachbeschädigung, seien diese nun rechtsextrem, linksextrem oder anderweitig motiviert. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ergänzen das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).

 

Gegen bekannte Hooligans

 

Im Zentrum der Massnahmen zur Bekämpfung des Hooliganismus steht die Möglichkeit einer zentralen Erfassung von Daten notorischer Gewalttäter bei Sportveranstaltungen. Ergänzend zu dieser nationalen Datenbank werden im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 in der Schweiz und in Österreich präventive Massnahmen im BWIS verankert, die es ermöglichen sollen, bekannte Hooligans von der Teilnahme an Sportveranstaltungen abzuhalten.

 

Dank einem Rayonverbot, einer Ausreisebeschränkung, einer Meldeauflage und einem maximal 24-stündigen Polizeigewahrsam sollen gewalttätige Auseinandersetzungen an Sportveranstaltungen verhindert werden. Diese Massnahmen sollen kaskadenartig angewendet werden: Die jeweils strengere Massnahme kommt dann zur Anwendung, wenn die mildere nicht befolgt wurde oder keine Aussicht auf Erfolg hat.

 

Befristung bis Ende 2008

 

Der Bundesrat nahm in seiner heutigen Sitzung auch Kenntnis von den Resultaten der am 24. Juni 2005 abgeschlossenen Vernehmlassung. Diese zeigte, dass die vorgeschlagenen Massnahmen, wie früher schon die Datenbank, grundsätzlich begrüsst werden. Die Massnahmen werden insbesondere im Hinblick auf die Durchführung der EURO 08 als unerlässlich bezeichnet. Die gesetzlichen Grundlagen werden allerdings bis Ende 2008 befristet. Damit trägt der Bund den unter Experten aufgekommenen Zweifeln Rechnung, ob die Kompetenz zu Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam auf Bundesebene liegen oder ob dafür nicht die Kantone zuständig seien. Der Bundesrat wird rechtzeitig zu klären haben, ob diese Massnahmen definitiv ins Bundesrecht überführt werden können - wie dies die Kantone wünschen - oder ob sie ins das kantonale Recht aufzunehmen sind (z.B. durch ein Konkordat).

 

Weitere Auskünfte:

Guido Balmer, Mediendienst fedpol, 031 324 13 91