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Slotvergabe in der Schweiz neu geregelt

Medienmitteilung

Slotvergabe in der Schweiz neu geregelt

Ab 1. Oktober 2005 wird die Vergabe von Zeitnischen für Starts und Landungen
(Slots) auf den Flughäfen in der Schweiz rechtlich neu geregelt. Der
Bundesrat hat heute eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Die Schweiz
erfüllt mit der Neuregelung der Slotvergabe durch den Verein Slot
Coordination Switzerland das bilaterale Luftverkehrsabkommen Schweiz - EU.

Ursprünglich erledigte die Swissair und später die Swiss in Zusammenarbeit
mit dem Flughafen Zürich die Slotkoordination in der Schweiz. Am 1. Juni
2002 trat das bilaterale Abkommen Schweiz - EU über den Luftverkehr in
Kraft. Damit erlangte die damals schon in der EU in Kraft stehende
Verordnung für die Zuweisung von Slots auf Flughäfen auch in der Schweiz
Gültigkeit. Die EU Verordnung schreibt vor, dass eine natürliche oder
juristische Person als Koordinator amtet für jene Flughäfen, für welche eine
Slotkoordination wegen Kapazitätsengpässen nötig ist. In der Schweiz
betrifft dies die Flughäfen in Zürich und Genf. Der Koordinator hat die
Slots entsprechend der EU-Verordnung sowie nach den Vorgaben der von der
International Air Transport Association (IATA) erarbeiteten Richtlinien
zuzuteilen. Er hat seine Aufgabe unabhängig, transparent und nicht
diskriminierend zu erfüllen.

Dieses Ziel wurde mit der Gründung des Vereins Slot Coordination Switzerland
(SCS) erreicht. Ihm gehören neben den Flughäfen von Zürich und Genf auch die
Fluggesellschaften Swiss und Easyjet sowie die Chartergesellschaften Belair
und Edelweiss an. Die Vereinsmitglieder haben allerdings keinen Einfluss auf
die Vergabe der Slots. Der Verein hat am 1. April 2004 seine Tätigkeit als
unabhängige und nicht Gewinn orientierte Organisation für die beiden
koordinierten Flughäfen der Schweiz aufgenommen. Der Verein untersteht der
Aufsicht des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Er finanziert sich aus
Beiträgen der beiden Flughäfen und der Schweizer Fluggesellschaften.

Die nun vorliegende Verordnung bettet den Verein rechtlich ein und
garantiert, dass auch zukünftig eine neutrale und regelkonforme Koordination
von Slots in der Schweiz sichergestellt ist.

Bern, 17. August 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Anton Kohler, Informationsbeauftragter BAZL, Tel: 031 325 83 70