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Pressemitteilung

Erstmals elektronische Stimmabgabe in Neuenburg

Nach dem Kanton Genf testet nun auch der Kanton Neuenburg sein System der elektronischen Stimmabgabe. Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. September 2005 wird Neuenburg das System erstmals im Rahmen einer Abstimmung einsetzen. Der Bundesrat entspricht damit einem Gesuch des Kantons Neuenburg, der am Projekt Vote électronique der Bundeskanzlei seit dessen Beginn intensiv mitarbeitet.

Der Kanton Genf hat sein System der elektronischen Stimmabgabe bereits in zwei eidgenössischen Abstimmungen getestet. Im Rahmen des Urnengangs vom kommenden 25. September bietet nun der Kanton Neuenburg einer begrenzten Zahl von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Möglichkeit, ihre Stimme auf elektronischem Weg abzugeben. Mit diesem Pilotversuch kann ein System erprobt werden, das in Neuenburg selbst entwickelt wurde. Die elektronische Stimmabgabe wird im Kanton Neuenburg als integrierte Dienstleistung eines virtuellen Amtsschalters vorgeschlagen. Dieser Amtsschalter (Guichet Unique) ist für die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons am 5. Mai 2005 eröffnet worden.

Das Neuenburger System wurde schon wiederholt in fiktiven Abstimmungen innerhalb der kantonalen und kommunalen Verwaltung geprüft. Die positiven Ergebnisse dieser Tests haben auch die Begleitgruppe überzeugt, die das Projekt seit Beginn überwacht und in welcher der Bund und die interessierten Kantone vertreten sind. Anders als die bisherigen Pilotversuche im Kanton Genf wird sich der Neuenburger Versuch nicht auf eine bestimmte Anzahl von Gemeinden beschränken, sondern die ersten 2000 Stimmberechtigten des Kantons umfassen, die sich im Guichet Unique einschreiben. Zur elektronischen Stimmabgabe wird diesen Personen mit dem Stimmrechtsausweis ein separates Passwort zugestellt werden.

Mit der Genehmigung des Gesuchs hat der Bundesrat auch folgende rechtliche und organisatorische Bedingungen für den Versuch festgelegt: Die im Guichet Unique eingeschriebenen Stimmberechtigten sollen ihre Stimme auf konventionelle Weise oder via Internet abgeben können, und die Versuchsanordnung gilt gleichermassen für die kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen, die an diesem Tag stattfinden. Die konventionell und die elektronisch abgegebenen Stimmen werden zusammengezählt und unter Vorbehalt eines korrekten Ablaufs für das eidgenössische Ergebnis berücksichtigt. Der Kanton Neuenburg ist für die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe verantwortlich.

Die Bewilligung für die elektronische Stimmabgabe auf Bundesebene fügt sich in die bundesrätliche Strategie, die Machbarkeit der Stimmabgabe via Internet zu evaluieren. Gemäss dem Bundesgesetz über die politischen Rechte und der zugehörigen Verordnung kann der Bundesrat im Einvernehmen mit den interessierten Kantonen und Gemeinden Versuche zur elektronischen Stimmabgabe zulassen. Er schränkt die Versuchsanordnung in einer ersten Phase so ein, dass bei Schwierigkeiten nicht ein entscheidender Einfluss auf das eidgenössische Gesamtergebnis riskiert werden muss. Die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Berücksichtigung sämtlicher Stimmen sind zu gewährleisten. Missbräuche müssen ausgeschlossen sein. Die Pilotprojekte des Bundes und der Kantone Neuenburg, Genf und Zürich werden von der Bundeskanzlei koordiniert und auch finanziell unterstützt. Sie liefern dem Parlament eine Grundlage, damit es über die Zukunft der elektronischen Stimmabgabe in der Schweiz entscheiden kann.

BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

22.6.2005

Für weitere Auskünfte:

Daniel Brändli, Projektleiter Vote électronique, Schweizerische Bundeskanzlei,

Tel. 031 322 06 10, daniel.braendli@bk.admin.ch

Hans-Urs Wili, Leiter Sektion Politische Rechte, Schweizerische Bundeskanzlei,

Tel. 031 322 37 49, hans-urs.wili@bk.admin.ch