Erstmals elektronische Stimmabgabe in
Neuenburg
Nach dem Kanton Genf testet nun auch der Kanton Neuenburg sein System
der elektronischen Stimmabgabe. Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung
vom 25. September 2005 wird Neuenburg das System erstmals im Rahmen einer
Abstimmung einsetzen. Der Bundesrat entspricht damit einem Gesuch des Kantons
Neuenburg, der am Projekt Vote électronique der Bundeskanzlei seit dessen Beginn
intensiv mitarbeitet.
Der Kanton Genf hat sein System der elektronischen Stimmabgabe
bereits in zwei eidgenössischen Abstimmungen getestet. Im Rahmen des Urnengangs
vom kommenden 25. September bietet nun der Kanton Neuenburg einer begrenzten
Zahl von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Möglichkeit, ihre Stimme auf
elektronischem Weg abzugeben. Mit diesem Pilotversuch kann ein System erprobt
werden, das in Neuenburg selbst entwickelt wurde. Die elektronische Stimmabgabe
wird im Kanton Neuenburg als integrierte Dienstleistung eines virtuellen
Amtsschalters vorgeschlagen. Dieser Amtsschalter (Guichet Unique) ist für die
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons am 5. Mai 2005 eröffnet worden.
Das Neuenburger System wurde schon wiederholt in fiktiven
Abstimmungen innerhalb der kantonalen und kommunalen Verwaltung geprüft. Die
positiven Ergebnisse dieser Tests haben auch die Begleitgruppe überzeugt, die
das Projekt seit Beginn überwacht und in welcher der Bund und die interessierten
Kantone vertreten sind. Anders als die bisherigen Pilotversuche im Kanton Genf
wird sich der Neuenburger Versuch nicht auf eine bestimmte Anzahl von Gemeinden
beschränken, sondern die ersten 2000 Stimmberechtigten des Kantons umfassen, die
sich im Guichet Unique einschreiben. Zur elektronischen Stimmabgabe wird diesen
Personen mit dem Stimmrechtsausweis ein separates Passwort zugestellt
werden.
Mit der Genehmigung des Gesuchs hat der Bundesrat auch folgende
rechtliche und organisatorische Bedingungen für den Versuch festgelegt: Die im
Guichet Unique eingeschriebenen Stimmberechtigten sollen ihre Stimme auf
konventionelle Weise oder via Internet abgeben können, und die Versuchsanordnung
gilt gleichermassen für die kommunalen, kantonalen und eidgenössischen
Abstimmungen, die an diesem Tag stattfinden. Die konventionell und die
elektronisch abgegebenen Stimmen werden zusammengezählt und – unter Vorbehalt eines korrekten
Ablaufs – für das eidgenössische Ergebnis
berücksichtigt. Der Kanton Neuenburg ist für die Sicherheit der elektronischen
Stimmabgabe verantwortlich.
Die Bewilligung für die elektronische Stimmabgabe auf Bundesebene
fügt sich in die bundesrätliche Strategie, die Machbarkeit der Stimmabgabe via
Internet zu evaluieren. Gemäss dem Bundesgesetz über die politischen Rechte und
der zugehörigen Verordnung kann der Bundesrat im Einvernehmen mit den
interessierten Kantonen und Gemeinden Versuche zur elektronischen Stimmabgabe
zulassen. Er schränkt die Versuchsanordnung in einer ersten Phase so ein, dass
bei Schwierigkeiten nicht ein entscheidender Einfluss auf das eidgenössische
Gesamtergebnis riskiert werden muss. Die Kontrolle der Stimmberechtigung, das
Stimmgeheimnis und die Berücksichtigung sämtlicher Stimmen sind zu
gewährleisten. Missbräuche müssen ausgeschlossen sein. Die Pilotprojekte des
Bundes und der Kantone Neuenburg, Genf und Zürich werden von der Bundeskanzlei
koordiniert und auch finanziell unterstützt. Sie liefern dem Parlament eine
Grundlage, damit es über die Zukunft der elektronischen Stimmabgabe in der
Schweiz entscheiden kann.
BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
22.6.2005
Für weitere Auskünfte:
Daniel Brändli, Projektleiter Vote électronique, Schweizerische
Bundeskanzlei,
Tel. 031 322 06 10, daniel.braendli@bk.admin.ch
Hans-Urs Wili, Leiter Sektion Politische Rechte, Schweizerische
Bundeskanzlei,
Tel. 031 322 37 49, hans-urs.wili@bk.admin.ch