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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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BR setzt das Sterilisationsgesetz auf den 1.7.2005 in Kraft


Missbräuchliche Sterilisationen verhindern

Bern, 14.06.2005. Sterilisationen dauernd urteilsunfähiger Personen sind in
Zukunft nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen möglich.
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über Voraussetzungen und Verfahren bei
Sterilisationen auf den 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt.

Das Sterilisationsgesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen in Zukunft
ein medizinischer Eingriff zur Aufhebung der Fortpflanzungs-fähigkeit einer
Person zulässig ist. Eingriffe, wie sie bis in die Achtziger Jahre des 20.
Jahrhunderts vorgekommen sind und nach heutiger Auffassung teilweise als
missbräuchlich erscheinen, sollen sich in Zukunft nicht mehr wiederholen.
Die Sterilisation von Personen, die auf die Dauer urteilsunfähig sind, ist
nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen zulässig. Zudem
muss die vormundschaftliche Aufsichtsbehörde einem solchen Eingriff
zustimmen.

Die Sterilisation einer erwachsenen urteilsfähigen Person darf ferner nur
vorgenommen werden, wenn die betroffene Person umfassend über den Eingriff
informiert worden ist und diesem frei und schriftlich zugestimmt hat.

Weitere Auskünfte:

Hermann Schmid, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 87