Einführung der allgemeinen Volksinitiative: Bundesrat
legt weiteres Vorgehen fest
Vernehmlassung zur
Einführung der allgemeinen Volksinitiative sowie zur Revision des Bundesgesetzes
über die politischen Rechte
Der Bundesrat hat die
Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Bundesgesetz über die Einführung
der allgemeinen Volksinitiative sowie zur Revision der Bundesgesetzgebung über
die politischen Rechte zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen
festgelegt. Er beauftragte die Bundeskanzlei, eine entsprechende Botschaft
auszuarbeiten, wobei die durch die Vernehmlassungsergebnisse ermöglichten
Vereinfachungen berücksichtigt werden sollen.
Der Bundesrat hatte im
November 2004 die Bundeskanzlei ermächtigt, bei Kantonen, Parteien,
Wirtschaftsverbänden und weiteren interessierten Kreisen eine Vernehmlassung
durchzuführen zur Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, des
Parlamentsgesetzes sowie des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der
Auslandschweizer. Damit sollten einerseits die am 9. Februar 2003 von Volk und
Ständen gutgeheissene Einführung der allgemeinen Volksinitiative vollzugsreif
gemacht werden; andererseits wollte der Bundesrat Meinungen zu Anliegen der
Auslandschweizer im Zusammenhang mit Vote électronique sowie der Kantone im
Zusammenhang mit Nationalratswahlen einholen.
Die Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens können unter
http://www.admin.ch/ch/d/pore/vern/index.html eingesehen werden.
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation
3003 Bern, 10. Juni
2005
Für
Rückfragen:
Hans-Urs Will,
Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte
Tel. 031 322 37 49