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Zweitinstanzliches Urteil im Fall «SonntagsBlick»

Militärjustiz 3003 Bern, 08.06.2005

Chef Medien und Information

P r e s s e m i t t e i l u n g

Zweitinstanzliches Urteil im Fall «SonntagsBlick»

Das Militärappellationsgericht 2 hat einen Redaktor des «SonntagsBlicks»
wegen Verletzung militärischer Geheimnisse zu einer bedingten
Gefängnisstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Vor dem Militärappellationsgericht 2 hat am 7. Juni 2005 die
zweitinstanzliche Hauptverhandlung ge-gen einen wegen Verletzung
militärischer Geheimnisse verurteilten Redaktor des «SonntagsBlicks»
stattgefunden. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer auf zwei
Jahre bedingten Gefängnis-strafe von 6 Monaten. Da während der
Hauptverhandlung klassifizierte Informationen zur Sprache kamen, fand diese
unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Militärgericht 6 hat den Angeklagten am 3. Dezember 2004 wegen
Verletzung militärischer Ge-heimnisse zu einer bedingten Gefängnisstrafe von
10 Tagen verurteilt. Dem Redaktor wurde zur Last gelegt, Bilder und
Informationen über eine unterirdische Anlage der Luftwaffe bei Buochs im
«Sonn-tagsBlick» veröffentlicht zu haben. Diese Anlage ist bis heute
klassifiziert, weshalb sie der militärischen Geheimhaltung unterliegt.

Gegen das Urteil des Militärappellationsgerichtes kann innerhalb von fünf
Tagen nach mündlicher Eröffnung des Urteils Kassationsbeschwerde erhoben
werden, die vom Militärkassationsgericht zu beurteilen ist.

Militärjustiz
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