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Krankenversicherung: Fünf komplementärmedizinische Leistungen werden nicht in die Grundversicherung aufgenommen

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 3.Juni 2005

Krankenversicherung: Fünf komplementärmedizinische Leistungen werden nicht
in die Grundversicherung aufgenommen

Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) hat beschlossen, die
Leistungspflicht der Krankenversicherer für Anthroposophische Medizin,
Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und Traditionelle Chinesische
Medizin aufzuheben. Damit läuft die provisorische Leistungspflicht auf den
30.6.2005 aus.

Massgeblich für den Entscheid war der ungenügende Nachweis, dass die fünf
komplementärmedizinischen Leistungen den zentralen Geboten der
Wirtschaftlichkeit, insbesondere aber der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit
gemäss KVG entsprächen. Das EDI hält jedoch ausdrücklich fest, dass sein
Entscheid nicht ein Verdikt über Komplementärmedizin ist, sondern einzig und
allein die Leistungspflicht der Krankenversicherer betrifft. Mit der
gleichen methodisch-juristischen Konsequenz werden in den kommenden Monaten
und Jahren der gesamte Leistungskatalog der Obligatorischen
Krankenpflege-Versicherung (OKP) überprüft und die notwendigen Konsequenzen
gezogen werden.

Das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist in einigen Aspekten nicht erfüllt. Für
den Gesamtentscheid fällt dies nicht so sehr ins Gewicht, da die Ärztinnen
und Ärzte in den letzten Jahre komplementärmedizinische Leistungen in der
Höhe von rund 60 - 80 Millionen Franken zu Lasten der OKP abgerechnet haben.
Dies stellt, konservativ geschätzt, einen Zehntel der Summe dar, die
ausserhalb der OKP durch ärztliche wie nicht ärztliche Behandelnde in
Rechnung gestellt wurde. Ein beträchtlicher Teil wird dabei schon heute
durch Zusatzversicherungen mit niedrigen Prämien finanziert. Das EDI geht
davon aus, dass neue, billige Zusatzversicherungsangebote auch den aus der
OKP entlassenen Teil der Leistungen übernehmen können.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Hans Heinrich Brunner, Vizedirektor Bundesamt für Gesundheit, Tel: 031 322
95 05

Anhang: Erläuterungen Entscheid komplementärmedizinische Methoden

Schlussbericht und Studien des Programms Evaluation Komplementärmedizin
unter: www.bag.admin.ch/kv/forschung/d/index.htm