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Geflügelpest in Asien: Leichte Anpassung des Importstopps

Geflügelpest in Asien: Leichte Anpassung des Importstopps

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat den vor rund einem Jahr
erlassenen Importstopp wegen der Geflügelpest in Asien, auch
Vogelgrippe oder Aviäre Influenza genannt, der aktuellen Seuchenlage
angepasst. Ab dem 1. Mai 2005 gilt der Importstopp auch für Malaysia
und Nordkorea. Dagegen sind Japan und Südkorea wieder frei von
Geflügelpest und somit entfallen die diesbezüglichen Importverbote.

Mit der geänderten "Verordnung über vorübergehende Massnahmen an der
Grenze zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest" dürfen ab dem 1.
Mai keine Vögel und deren Produkte wie Eier, Fleisch oder unbehandelte
Federn aus Nordkorea, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Pakistan,
Thailand, Vietnam und der Volksrepublik China (einschliesslich Hong
Kong) eingeführt werden. Bei den neu aufgeführten Ländern Malaysia und
Nordkorea betrifft der Importstopp - wegen bereits bestehender
Einfuhrbeschränkungen - neu nur Konsumeier, unbehandelte Federn und
Geflügelfleischprodukte mit weniger als 20 Prozent Fleischanteil. Für
letztere, falls diese hitzebehandelt sind, können Importeure beim BVET
zudem Sondereinfuhrbewilligungen beantragen.

Für Privatpersonen ist wichtig zu beachten, dass Reisende weiterhin aus
ganz Asien grundsätzlich kein Geflügel und keine Geflügelprodukte
mitnehmen dürfen.

Die Geflügelpest ist eine für Vögel hochansteckende Seuche. Seit 1930
ist die Krankheit in der Schweiz nicht mehr aufgetreten. Die
Importbeschränkungen sind eine vorbeugende Massnahme, um das
einheimische Geflügel weiterhin vor einer Einschleppung der
Geflügelpest zu schützen. Für den Menschen gilt der Konsum von
Geflügelfleisch als unbedenklich.

Bundesamt für Veterinärwesen
Medien- und Informationsdienst

Jürg Rüfenacht Leiter Import 031 323 85 24