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MWST: Verzicht auf die Einfuehrung der jaehrlichen Abrechnung

MEDIENMITTEILUNG

MWST: Verzicht auf die Einführung der jährlichen Abrechnung

27. Apr 2005 (EFD) Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse drängt sich die
Ausarbeitung einer separaten Botschaft zur jährlichen
Mehrwertsteuerabrechnung nicht auf. Der Bundesrat hat jedoch entschieden,
bei der gegenwärtig laufenden Ausarbeitung von Revisionsvorschlägen zur
Mehrwertsteuer (MWST) dem generellen Wunsch nach administrativen
Vereinfachungen Rechnung zu tragen.

Am 24. März 2000 hatte Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP/LU) eine Motion
eingereicht, mit welcher die Einführung der jährlichen MWST-Abrechnung
verlangt wurde. Der Bundesrat schickte darauf im Sommer 2004 drei Varianten
in die Vernehmlassung, gab aber gleichzeitig einer generellen Vereinfachung
des MWST-Systems den Vorzug.

Insgesamt gingen 80 Vernehmlassungen ein. Die grosse Mehrheit der
Vernehmlassungsteilnehmer (56 von 80) vertritt die Ansicht, dass sich der
Übergang zur jährlichen Abrechnungsperiode nicht aufdrängt. Nur gerade bei
acht Rückmeldungen wird die Einführung der jährlichen Abrechnung gemäss den
in der Vorlage genannten Varianten befürwortet. Die überwiegende Mehrheit
der Vernehmlassungsteilnehmer ist hingegen der Meinung, dass das geltende
Mehrwertsteuersystem generell vereinfacht werden muss - unabhängig davon, ob
die Einführung einer jährlichen Abrechnung befürwortet oder abgelehnt wird.

In Anbetracht des eindeutigen Vernehmlassungsergebnisses verzichtet der
Bundesrat auf die Ausarbeitung einer separaten Botschaft zur Einführung der
jährlichen Abrechnung. Stattdessen wird das Anliegen im Rahmen der
Revisionsvorschläge zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems behandelt.
Noch dieses Jahr soll eine Vernehmlassungsvorlage mit
MWST-Gesetzesänderungen vorgelegt werden. Der Bundesrat hat bereits erste
Schritte zur Verbesserung und Vereinfachung des MWST-Systems unternommen. So
sind per 1. Januar 2005 Praxisänderungen eingeführt worden. Wo noch weitere
Abklärungen notwendig waren, treten zusätzliche Praxisänderungen auf den 1.
Juli 2005 in Kraft.

Auskunft für Medienschaffende:
Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 77 40

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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