Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung durch den Bundesrat verabschiedet


MEDIENMITTEILUNG

Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung durch den Bundesrat verabschiedet

13. Apr 2005 (EFD) Mit rund 160 Massnahmen sollen in der Bundesverwaltung
jährlich und dauerhaft rund 190 Millionen Franken eingespart werden. Die
heute vom Bundesrat genehmigte Aufgabenverzichtsplanung (AVP) verpflichtet
die Verwaltung, die Organisation zu straffen, Abläufe und Strukturen zu
verbessern und auf gewisse Aufgaben der Verwaltung zu verzichten. Die AVP
beschleunigt den bereits laufenden Stellenabbau in der Bundesverwaltung.
Gemäss den Eingaben der Departemente werden rund 800 Stellen eingespart.
Dieser Abbau soll sozialverträglich und möglichst ohne Entlassungen
vollzogen werden. Die AVP ist Teil der bundesrätlichen Sanierungsstrategie,
deren Pfeiler die Entlastungsprogramme 03 und 04 sowie weitergehende
Querschnittsmassnahmen und Systemreformen bilden (siehe separaten Rohstoff).

Im Rahmen des Entlastungsprogramms 04 hat der Bundesrat im Juni 2004
beschlossen, auch den Funktionsbereich der Verwaltung zu redimensionieren.
Ziel der AVP ist eine Straffung der Verwaltung. Die Verwaltung soll
schlanker und kostengünstiger werden, gleichzeitig aber möglichst
leistungsfähig bleiben. Zu diesem Zweck setzte der Bundesrat den
Departementen eine lineare Sparvorgabe, gemäss der die Personal- und
Sachausgaben sowie die Investitionen in der Verwaltung bis zum Jahr 2008
insgesamt um fünf Prozent zu senken sind, wobei die Personalausgaben
mindestens um drei Prozent zurückgehen müssen. Die Kürzungsvorgaben gelten
grundsätzlich für die gesamte Bundesverwaltung; bei bereits laufenden
Reorganisationen in einzelnen Departementen wurden die Vorgaben jedoch
entsprechend angepasst. Im Eidg. Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), das bereits einen tiefgreifenden Abbau
vornimmt, wurden deshalb nur das Bundesamt für Sport, das Bundesamt für
Landestopographie und die Direktion für Informatik in die AVP einbezogen.
Ausgeklammert wurden aufgrund bereits eingeleiteter Reorganisationen auch
das Bundesamt für Zivilluftfahrt im Eidg. Departement für Umwelt Verkehr,
Energie und Kommunikation sowie das Bundesamt für Militärversicherungen im
Eidg. Departement des Innern. Für das Vertretungsnetz der Schweiz im Ausland
(Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten) schliesslich galt nur die
halbe Vorgabe. Die Mehrzahl der Botschaften und Konsulate ist derart klein,
dass bei einer Vorgabe von 5% der Funktionsausgaben zahlreiche Vertretungen
hätten geschlossen werden müssen.

Die nur sehr groben bundesrätlichen Vorgaben beliessen den Departementen die
Möglichkeit, bei den Kürzungen die Prioritäten selber zu setzen. Die
Kürzungen mussten zu 60 bis 70 Prozent in Form konkreter Massnahmen erfolgen
und dokumentiert werden. Für kleinere Verzichte, die keine eigentliche
Massnahme darstellen und nicht detailliert beschrieben werden müssen, wurde
die Kategorie der sogenannten Residualkürzungen geschaffen. Die rund 160
konkreten Massnahmen betreffen in erster Linie Einsparungen innerhalb
einzelner Ämter bzw. Dienststellen. Organisationsübergreifende Projekte sind
nicht Ziel der AVP; diese werden im Rahmen der vom Bundesrat im Grundsatz
beschlossenen Verwaltungsreform aufgegriffen werden.

Anteilmässig machen die Personalausgaben 44,3 Prozent der AVP aus, die
Sachausgaben 41,3 Prozent und die Investitionen 14,4 Prozent. Der Rückgang
der Personalausgaben der Departemente beläuft sich auf gut 3,5 Prozent
gegenüber dem Finanzplan 2004. Das entspricht knapp 80 Millionen Franken
oder dem Abbau von rund 800 Stellen. Die Aufhebung ganzer
Organisationseinheiten ist nicht vorgesehen. Der Stellanabbau soll
sozialverträglich und möglichst ohne Entlassungen vollzogen werden.

Mit den Einsparungen im Funktionsbereich bildet die AVP eine Ergänzung zu
den Entlastungsprogrammen, welche schwergewichtig Kürzungen im
Transferbereich zum Inhalt haben. Mit der AVP wird eine Straffung des
Verwaltungsapparates erreicht, indem auf Leistungen, die für die
Aufgabenerfüllung von untergeordneter Bedeutung sind, verzichtet wird,
Qualitätsstandards gesenkt und Verwaltungsabläufe vereinfacht werden. Die
AVP zeigt, dass die gesamte Bundesverwaltung fähig und willens ist, auch im
Eigenbereich ihren Beitrag an die Sanierung des Bundeshaushaltes zu leisten
und ihre Verantwortung im Umgang mit knappen Ressourcen auf allen
Führungsstufen wahrzunehmen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch,
dass die AVP praktisch ohne externe Beratung erarbeitet wurde. Es sind kaum
Gesetzesänderungen nötig. Dies hat den Vorteil, dass die AVP schnell und
ohne grösseren Verwaltungsaufwand umgesetzt werden kann. Die AVP-Massnahmen
werden bereits in den Voranschlag 2006 einfliessen. Der Bundesrat wird das
Parlament in Form eines Berichts über den konkreten Inhalt der AVP
orientieren.

Auswirkungen der Sanierungsstrategie auf den Personalbereich

Das Personal der Bundesverwaltung leistet unter verschiedenen Titeln einen
massgeblichen Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushalts:

Entlastungsprogramm 03 / Schuldenbremse

(Wirkung zwischen 2004 bis 2006), unter anderem:

- Stellenabbau: 700 (ohne VBS)
lineare Kreditkürzungen über die Departemente sowie gezielte Kürzungen bei
Buwal, Landwirtschaftl. Forschungsanstalten, Öffentlichkeitsarbeit

- Verzicht auf Teuerungsausgleich 2005/06 (zu Gunsten einer einmaligen
unversicherte Zulage)

- Wegfall Hypothekarzinsverbilligung 2006/07

Entlastungsprogramm 04 / Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung

(Wirkung 2006 bis 2008)

- Stellenabbau: 800 (ohne VBS)
gezielter Aufgabenverzicht

- Kreditkürzungen zwecks Korrekturen im Lohn- und Zulagensystem

Reform VBS

(Wirkung 2004 bis 2010)

- Stellenabbau: 2'500 (netto)

Fazit:

Die verschiedenen Massnahmen führen zwischen 2004 und 2010 zu einem Abbau
von insgesamt rund 4'000 Stellen. Dies entspricht einem Rückgang des
Personalbestands von rund 13% gegenüber dem Bestand von Ende 2003. Der
vorgesehene Personalabbau führt zu Einsparungen von jährlich mehreren
hundert Millionen Franken, ab 2011 nachhaltig über eine halbe Milliarde (110
Mio. aus EP 03, 140 Mio. aus EP 04/AVP, 280 Mio. aus Reorganisation VBS).

Bereits Ende 2004 hat die Bundesverwaltung insgesamt 1,3% weniger Personal
beschäftigt als im Vorjahr. Auf Vollzeitbasis entspricht dies einem Abbau
von 464 Stellen. 2002 und 2003 waren die Personalbestände noch um je rund
1000 Stellen gewachsen. Bei den ordentlichen Verwaltungsdienststellen - also
ohne Aufsichtsämter, Parlamentsdienste, Gerichte und EFK - ging der
Personalbestand 2004 gar um 2.6% zurück.

Weitere Dokumente:
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2005/04/avp.htm

Auskunft für Medienschaffende:

Allgemeine Fragen zur AVP der Verwaltung
Marianne Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, 031 323 86 09

Fragen zu Massnahmen der einzelnen Departemente

BK Hans Rudolf Wenger, 031 322 37 16

EDA Martin Dahinden, 031 322 32 02

EDI Katja Zürcher-Mäder, 031 322 81 00

EJPD Livio Zanolari, 031 322 40 90; 079 206 20 72

VBS Dominique Bugnon, 031 324 61 70

EFD Hanspeter Gisiger, 031 322 60 23

EVD Rolf Imhof, 031 322 39 13

UVEK Hans-Rudolf Dörig, 031 322 55 07

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch