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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat erteilt grünes Licht

 

Bern, 06.04.2005. Die „Fédération Internationale de Volleyball“ (FIVB) kann in Lausanne eine Villa mit Dependance und Park erwerben, ohne dafür eine Bewilligung gemäss Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken im Ausland) zu benötigen. Der Bundesrat hat am Mittwoch ein entsprechendes Gesuch der FIVB aus staatspolitischem Interesse gutgeheissen. Die FIVB, die 1984 von Paris nach Lausanne umgezogen ist, hat eine grosse sportpolitische und wirtschaftliche Bedeutung. In den vergangen Jahren hat der Bundesrat aus den gleichen Gründen ähnliche Gesuche der FIFA (Fédération Internationale de Football Association) gutgeheissen.

 

Weitere Auskünfte:

Karsten Karau, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 63