Bundesrat erteilt
grünes Licht
Bern,
06.04.2005. Die „Fédération Internationale de Volleyball“ (FIVB) kann in
Lausanne eine Villa mit Dependance und Park erwerben, ohne dafür eine
Bewilligung gemäss Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken im
Ausland) zu benötigen. Der Bundesrat hat am Mittwoch ein entsprechendes Gesuch
der FIVB aus staatspolitischem Interesse gutgeheissen. Die FIVB, die 1984 von
Paris nach Lausanne umgezogen ist, hat eine grosse sportpolitische und
wirtschaftliche Bedeutung. In den vergangen Jahren hat der Bundesrat aus den
gleichen Gründen ähnliche Gesuche der FIFA (Fédération Internationale de
Football Association) gutgeheissen.
Weitere
Auskünfte:
Karsten Karau, Bundesamt für
Justiz, Tel. 031 322 41
63