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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Rückkehr zum regulären Bewilligungsverfahren für die Ausfuhr von

Rückkehr zum regulären Bewilligungsverfahren für die Ausfuhr von
Kriegsmaterial an die Türkei

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, Gesuche für
die Ausfuhr von Kriegsmaterial an die Türkei wieder dem regulären
Bewilligungsverfahren zu unterstellen.

Wegen der Vorfälle im Südosten der Türkei Ende 1991 hatte der Bundesrat
im März 1992 beschlossen, dass sämtliche Gesuche für die Ausfuhr von
Kriegsmaterial an die Türkei dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt
werden müssen. Seither wurden in den letzten Jahren lediglich einige
Exporte von Einzelwaffen an Privatpersonen zu Selbstverteidigungs- oder
Sportzwecken bewilligt.

Die Situation in der Türkei hat sich in den letzten Jahren,
insbesondere auf institutioneller und gesetzlicher Ebene, erheblich
verbessert. Der Europäische Rat entschied am 17. Dezember 2004, die
EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufzunehmen. Die europäischen
Länder haben ihre frühere restriktive Praxis für
Kriegsmateriallieferungen an die Türkei sukzessive aufgehoben: im Jahr
2003 sind von EU-Ländern Kriegsmaterialausfuhren an die Türkei im
Umfang von rund 780 Mio. Euro bewilligt worden.

Aufgrund dieser Entwicklungen besteht kein Grund mehr, an dem im Jahr
1992 eingeführten Bewilligungsverfahren festzuhalten. Der Bundesrat hat
deshalb das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ermächtigt,
Ausfuhrgesuche für Kriegsmaterial an die Türkei wieder nach dem
ordentlichen Bewilligungsverfahren entsprechend der
Kriegsmaterialgesetzgebung zu behandeln. Demnach entscheidet das seco
im Einvernehmen mit dem Eidg. Departement für Auswärtige
Angelegenheiten (EDA) über solche Gesuche.

Christophe Hans, Pressesprecher EVD, Tel. 031 322 39 60  Roland Vock,
seco, Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen, Tel. 031 324 07 61