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Fakultativprotokoll zur Kinderrechtekonvention: Genehmigung des Vernehmlassungsberichts und des Fakultativprotokolls.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Information

Bern, 11. März 2005

Pressemitteilung

Fakultativprotokoll zur Kinderrechtekonvention: Genehmigung des
Vernehm-lassungsberichts und des Fakultativprotokolls.

Der Bundesrat hat heute den Vernehmlassungsbericht gutgeheissen und unter
Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesversammlung die Ratifizierung des
Fakultativprotokolls zur Kinderrechtekonvention betreffend den Verkauf von
Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie beschlossen.

Am 25. Mai 2000 wurde das Fakultativprotokoll von der UNO-Generalversammlung
verabschiedet und von der Schweiz am 7. September 2000 unterzeichnet.

Das Fakultativprotokoll stellt eine Ergänzung und Weiterführung des
Übereinkommens über die Rechte des Kindes dar. Es stellt den Schutz des
Kindes vor kommerzieller Ausbeutung in den Mittelpunkt und orientiert sich
dabei an der Maxime des Kindeswohls. Insgesamt vermag die schweizerische
Rechtsordnung den Anforderungen des Fakultativprotokolls zu genügen. Einzige
Ausnahme bildet der Straftatbestand des Menschenhandels, der bisher den
Handel einzig zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung unter Strafe stellte (Art.
196 StGB) und deshalb um die Tatbestände des Handels zum Zweck der
Ausbeutung der Arbeitskraft und der Entnahme von Körperorganen zu ergänzen
und systematisch neu einzuordnen ist (neu Art. 182 StGB). Neu wird zudem
auch der Einmaltäter über den Straftatbestand des Menschenhandels bestraft
werden können.

Mit Beschluss vom 15. Oktober 2003 hat der Bundesrat das EDA ermächtigt, das
Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, welches bis am 1. Februar 2004
dauerte. Insgesamt gingen 66 Vernehmlassungen ein. Mit Ausnahme der SVP
befürworteten alle Vernehmlassungsteilnehmer grundsätzlich die
Ratifizierung. Aufgrund diverser Bemerkungen im Rahmen des
Vernehmlassungsverfahrens wurde der Wortlaut des neuen Art. 182 StGB
ergänzt.

Der Ausschuss für die Rechte des Kindes hatte in seinen Schlussbemerkungen
zum ersten Staatenbericht der Schweiz zur Kinderrechtekonvention die
Förderung der Bekämpfung jeglicher Art der Gewalt gegen Kinder empfohlen.
Mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls kann dieser Bemerkung
Rechnung getragen werden.