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Bahnreform 2: Für hohe Qualität, Effizienz und starken Service Public im öffentlichen Verkehr

Medienmitteilung

Bahnreform 2: Für hohe Qualität, Effizienz und starken Service Public im
öffentlichen Verkehr

Der öffentliche Verkehr in der Schweiz soll qualitativ hochstehend,
effizient und flächendeckend betrieben werden. Der Bundesrat hat die
Botschaft über die zweite Etappe der Bahnreform dem Parlament zugeleitet.
Mit diesem Projekt werden die Finanzierung der Bahninfrastruktur
modernisiert, die Privatbahnen mit der SBB gleichgestellt und die Sicherheit
für die Bahnreisenden erhöht. Zudem soll durch die Harmonisierung der
schweizerischen mit den europäischen Normen die Wettbewerbsfähigkeit der
Bahnen verbessert werden. Die Pensionskassen-Frage und die künftige
Entwicklung der Bahnlandschaft Schweiz werden in dieser Botschaft nicht
behandelt.

1999 wurde die erste Etappe der Bahnreform in Kraft gesetzt. Diese brachte
hauptsächlich die Entflechtung der Aufgaben von Bund und SBB sowie die
Einführung des Netzzugangs. Bei der nun anstehenden zweiten Etappe geht es
primär um eine zeitgemässe Finanzierungsordnung der Bahninfrastruktur und
die Gleichstellung der Privatbahnen mit der SBB. Hauptziel der Vorlage ist
es, die Welt der Bahn und des öffentlichen Verkehr effizienter zu machen und
Geldströme klarer zu regeln.

Am 19. Dezember 2003 hatte der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur
Bahnreform 2 eröffnet, das bis Ende April 2004 dauerte. Am 24. November 2004
nahm der Bundesrat vom Vernehmlassungsbericht Kenntnis und beauftragte das
UVEK, die nun verabschiedete Botschaft sowie die dazugehörenden
Gesetzesentwürfe vorzulegen.

Bei der Bahnreform 2 sind folgende vier Aspekte wesentlich:

1. Finanzierung

Der heutige Finanzierungsmodus der Bahninfrastruktur ist historisch
gewachsen und entsprechend kompliziert und unübersichtlich. Es gilt eine
dreigeteilte Finanzierungsordnung: Die Strecken werden unabhängig von ihrer
Bedeutung vom Bund, von den Kantonen/Gemeinden oder von Bund und Kantonen
gemeinsam finanziert. Daraus resultieren unzählige Schnittstellen und
komplizierte Verfahren. Nun wird im Sinne des Neuen Finanzausgleichs eine
klare, zweigeteilte Zuständigkeitsordnung geschaffen. Der Bund finanziert
ein Grundnetz, die Kantone das Ergänzungsnetz, Mischfinanzierungen fallen
weg. Das Grundnetz beinhaltet das ganze Transit- und Fernverkehrsnetz; zudem
fallen die Anbindung der Kantonshauptorte, der peripheren Regionen und der
wichtigen Industrie- bzw. Handelsstandorte in das Grundnetz.

2. Gleichstellung von Privatbahnen und SBB

Die Bahnreform 2 soll die Gleichstellung von Privatbahnen und SBB bringen.
Für Investitionen bei der Privatbahn-Infrastruktur werden - analog zur SBB -
Leistungsvereinbarungen eingeführt. Das bedeutet einerseits Führung über
Ziele und wirkungsvolles Controlling und anderseits Erhöhung des
unternehmerischen Spielraums. Mit der Einführung des Instruments der
vierjährigen Leistungsvereinbarung auch bei den Privatbahnen wird auch die
Nachfolge des 2006 auslaufenden Rahmenkredites für die  Finanzierung der
Privatbahn-Infrastruktur geregelt.

3. Sicherheit

Eine weitere Herausforderung in der heutigen Bahnwelt ist die Diskussion
über die Sicherheit im öffentlichen Verkehr. Vandalismus, Pöbeleien und
Übergriffe auf Kunden und Personal in Bahnhöfen, Zügen und Bussen nehmen zu.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, braucht es entsprechende rechtliche
Grundlagen. Neu wird der Schutz des Reisenden gesetzlich geregelt und eine
saubere Rechtsgrundlage für einen öV-Sicherheitsdienst geschaffen.

Konkret soll die bisherige Bahnpolizei durch einen Sicherheitsdienst ersetzt
werden, der in allen Bereichen des öV agieren kann (inkl. Busse, Schiffe,
Luftseilbahnen). Zusätzlich sind die Unternehmen frei, einen solchen
Sicherheitsdienst auszulagern oder ihre Kontrolleure mit einer
Doppelfunktion zu betrauen. Die Aufgaben der Kantons- und Gemeindepolizei
bleiben unverändert, die Zusammenarbeit soll weiter intensiviert werden.

4. Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs

Die schweizerische Verkehrspolitik setzt auf die Verlagerung des
Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene und einen leistungsfähigen
Personenverkehr auf der Schiene. Voraussetzung dafür ist, dass namentlich
der Schienengüterverkehr zwischen der Schweiz und den umliegenden Staaten
möglichst unbehindert stattfinden kann.

Dazu trägt der diskriminierungsfreie Netzzugang bei. Bis anhin wurde der
diskriminierungsfreie Netzzugang über die rechnerische und organisatorische
Trennung von Infrastruktur und Verkehr und mit Hilfe einer unabhängigen
Schiedskommission sichergestellt. Um hier eine Verbesserung zu erwirken,
wird die Schiedskommission in ihrer Aufsichtstätigkeit mit zusätzlichen
Kompetenzen ausgestattet. So soll sie von Amtes wegen untersuchen können,
bei blosser Vermutung von diskriminierendem Verhalten im Zusammenhang mit
dem Netzzugang.

Die EU hat mittlerweile ihre Rechtssetzung weitergeführt und verlangt im
Rahmen des so genannten ersten Bahnpakets die Unabhängigkeit der
Trassenvergabestelle. Die bestehende gemeinsame Trassenvergabestelle der
SBB/BLS/RM genügt den Anforderungen der EU-Richtlinien nicht. Um die
EU-Kompatibilität sicherzustellen, soll eine ausgelagerte, unabhängige
Trassenvergabestelle in Form einer Anstalt im Besitz des Bundes errichtet
werden.

Vernehmlassungsbericht zur Interoperabilität zur Kenntnis genommen

Gleichzeitig hat der Bundesrat vom Bericht zum Vernehmlassungsverfahren über
die Revision des Eisenbahngesetzes (Interoperabilität) Kenntnis genommen.
Das Eisenbahngesetz soll so angepasst werden, dass es mit den
Interoperabilitätsrichtlinien der EU vereinbar ist. Die Züge sollen ohne
Hindernisse an den jeweiligen Landesgrenzen verkehren können. Der Bau von
Eisenbahnen und die Herstellung des dazugehörenden Materials sollen durch
die Vereinheitlichung und gegenseitige Anerkennung der Prüfverfahren
erleichtert werden.

Im Interesse der Schweizer Bahnen und der Industrie braucht es eine
Harmonisierung der technischen Normen und des allgemeinen Konzepts für die
Betriebssicherheit. Die Schweiz hat ein Interesse, bei der Schaffung der
entsprechenden EU-Normen mitzureden. Deshalb werden mit der Bahnreform 2
auch die Voraussetzungen für die Übernahme der beiden EU-Bahnpakete
(Förderung von Wettbewerb und die Verbesserung der Interoperabilität)
geschaffen.

Bern, 23. Februar 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr (BAV), Politik und Kommunikation, 031 322
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