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Bericht zur Regelung des medizinischen Datenschutzes in den Sozialversicherungen

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 23. Februar 2005

Bericht zur Regelung des medizinischen Datenschutzes in den
Sozialversicherungen

Der Bundesrat hat zuhanden des Parlaments den Bericht «Regelungslücken im
medizinischen Datenschutz in den Sozialversicherungen» verabschiedet. Aus
diesem Bericht geht hervor, dass die geltenden Gesetze keine Lücken
aufweisen, dass aber Verbessungsmöglichkeiten bei deren Anwendung geprüft
werden sollten.

Der Bericht wurde in einem Postulat der Rechtskommission des Nationalrates
verlangt. Er enthält die Ergebnisse einer Umfrage bei verschiedenen
Sozialversicherern und deren Fachverbänden, eine Übersicht über die geltende
Regelung sowie eine Beurteilung des Ist-Zustandes.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass die geltenden Gesetze keine Lücken
aufweisen. Allerdings sollten Verbesserungsmöglichkeiten bei der
Gesetzesanwendung geprüft werden. So zum Beispiel bei der Externalisierung
von Aufgaben durch die Versicherer und beim Bearbeiten von Daten aus den
Arzt- und Spitalrechnungen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Recht des
Einzelnen auf den Schutz der Privatsphäre und sein Interesse an effizienten
und kostengünstigen Sozialversicherungen sich die Waage halten sollen.
Wichtig sei zudem, dass die Versicherten über die Art und Weise, wie ihre
medizinischen Daten bearbeitet werden, ausreichend informiert sind. Der
Bericht liefert eine Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung von konkreten
Massnahmen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:                        Tel. 031 322 91 44

                        Claude Voegeli, Direktionsadjunkt

                        Bundesamt für Sozialversicherung

Der vollständige Bericht «Regelungslücken im medizinischen Datenschutz in
den Sozialversicherungen» kann im pdf-Format aus dem Internet
heruntergeladen werden:
http://www.bsv.admin.ch/aktuell/presse/2005/d/0502230101.pdf