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Kyoto-Protokoll tritt in Kraft : Ein grosser Schritt im Kampf gegen Klimaänderungen

Medienmitteilung

Kyoto-Protokoll tritt in Kraft : Ein grosser Schritt im Kampf gegen
Klimaänderungen

Morgen Mittwoch, am 16. Februar 2005, tritt das Kyoto-Protokoll in Kraft. Es
gibt den Industrieländern quantifizierte, verbindliche Reduktionsziele für
die Emission von Treibhausgasen vor. Dies sei ein grosser Schritt im Kampf
gegen die Klimäanderungen und nehme die Schweiz noch stärker in die Pflicht,
die Klimagase zu reduzieren, sagt Moritz Leuenberger, Chef des UVEK. Künftig
müssen die Industrieländer zwingend und unter Androhung von Sanktionen ihre
Treibhausgas-Emissionen reduzieren - so auch die Schweiz.

«Das Inkrafttreten des Protokolls bestärkt die Schweiz in ihrer Politik zur
Reduktion der Treibhausgase und erinnert uns an unsere Pflicht, das
CO2-Gesetz anzuwenden", sagt Bundesrat Moritz Leuenberger, Chef des
Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Gemäss
Leuenberger zeigt dieser wichtige politische Akt, dass die internationale
Gemeinschaft fähig ist, auf die Klimaänderungen zu reagieren; dies sei aber
nur ein erster Schritt, weitere Anstrengungen seien nötig. Die Experten
gehen davon aus, dass die erwarteten Ergebnisse - Verminderung der
Treibhausgase in den Industrieländern bis 2012 um 5% gegenüber 1990 - nicht
ausreichen um zu verhindern, dass der Klimawandel bis Ende des 21.
Jahrhunderts für Mensch und Ökosysteme gefährlich wird.

Es ist deshalb zu hoffen, dass die Industrie­nationen ihre bereits
ergriffenen Massnahmen weiter verstärken und dass die USA sowie die grossen
Entwicklungsländer wie etwa China, Indien und Brasilien mit ihrem hohen
CO2-Ausstoss, ihre Verantwortung wahrnehmen und ihren Teil zu den weltweiten
Anstrengungen zur Emissionsverminderung beisteuern. Ab 2015 wird die Hälfte
der Treibhausgase aus Entwicklungsländern stammen. Diese Diskussion über die
Zukunft der internationalen Klimapolitik wurde - allerdings mit einigen
Schwierigkeiten - anlässlich der letzten Weltklimakonferenz im Dezember 2004
in Buenos Aires in die Wege geleitet.

Reduktion der Treibhausgase: Auch für die Schweiz eine Herausforderung

Die sechs vom Protokoll geregelten Treibhausgase - Kohlendioxid, Methan,
Lachgas sowie die synthetischen Gase HFC, PFC und SF6 - stammen hier zu
Lande aus verschiedenen Quellen, namentlich aus den Sektoren Energie,
Transport, Landwirtschaft und Abfall. Dank der in diesen Bereichen
ergriffenen Massnahmen liessen sich die Treibhausgas-Emissionen auf dem
Stand von 1990 stabilisieren. Doch dies reicht nicht aus, um die im Rahmen
des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen (-8% gegenüber 1990) zu
erfüllen. Zusätzliche Massnahmen sind erforderlich, vor allem, um den
Ausstoss von Kohlendioxid (CO2) zu senken. CO2 ist bei weitem das häufigste
in der Schweiz ausgestossene Treibhausgas (rund 80% der Emissionen).

Der Bundesrat hat vier Lösungsvarianten in die Vernehmlassung geschickt,
welche die Erreichung des im CO2-Gesetz festgeschriebenen Zieles - d.h. 10%
weniger CO2-Emissionen bis 2010 -, gewährleisten sollen. Die Vernehmlassung
ging am 20. Januar zu Ende. Aufgrund der Resultate wird das UVEK dem
Bundesrat im Frühling seine Vorschläge unterbreiten. Zudem wird sich der
Bundesrat an seiner Klausur vom 23. März 2005 mit dem Dossier befassen.

"Flexible Mechanismen", Emissionshandel, Kohlenstoff-Senken und Sanktionen

Für die Erfüllung der unter dem Kyoto-Protokoll eingegangenen
Verpflichtungen kann die Schweiz auf die im internationalen Abkommen
vorgesehenen "flexiblen Mechanismen" zurückgreifen. Dabei kann sie sowohl
Projekte zur Reduktion von Treibhausgasen einbeziehen, die sie in
Drittstaaten (Industrie- oder Entwicklungsländer) finanziert, als auch mit
Emissionszertifikaten handeln. Im Zuge der Vernehmlassung hat der Bundesrat
Vorschläge für die Nutzung dieser Mechanismen unterbreitet. Die Schweiz kann
auch Kohlenstoff-Senken schaffen, beispielsweise durch Wälder und
Agrarflächen, die so bewirtschaftet werden, dass sie einen Teil des CO2 in
der Atmosphäre binden. Bis Ende 2006 muss die Schweiz dem Sekretariat der
UNO-Klimakonvention mitteilen, ob sie diese Möglichkeit zu nutzen gedenkt.

Erfüllt ein Staat die Reduktionsziele der ersten Verpflichtungsperiode nicht
(Zeitraum 2008 bis 2012), muss er das Verpasste in der zweiten
Verpflichtungsperiode nachholen und zur Strafe einen Drittel mehr
Treibhausgase reduzieren. Die Möglichkeit, mit "flexible Mechanismen" das
Ziel zu erreichen, kann eingeschränkt werden.

Bern, 15. Februar 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst