Der Bundesrat hat sich
heute über den Abstimmungskalender für das laufende Jahr ausgesprochen. Dabei
hat er entschieden, dass – sofern die entsprechenden Referenden zustande kommen
– über Schengen/Dublin und über die Personenfreizügigkeit getrennt abgestimmt
werden soll.
Unter der Voraussetzung,
dass alle Referenden zustandekommen, könnten die folgenden Vorlagen
abstimmungsreif werden:
* das Gesetz über die
eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher
Paare,
* das revidierte
Arbeitsgesetz,
* das
Transplantationsgesetz,
* die Assoziierung der
Schweiz an Schengen/Dublin
sowie
* die Ausdehnung der
Freizügigkeit auf alle EU-Mitgliedländer und die Revision der flankierenden
Massnahmen.
Der Bundesrat hat nun
beschlossen, eine allfällige Schengen/Dublin-Abstimmung am 5.Juni 2005
durchzuführen. An dem Tag kommt auch das Partnerschaftsgesetz vor’s Volk. Über
die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit wird demgegenüber erst am 25. September
abgestimmt; ob und allenfalls zusammen mit welchen anderen Vorlagen, wird der
Bundesrat später entscheiden.
Für den Bundesrat sprechen
verschiedene Gründe für eine Trennung der europapolitischen
Vorlagen:
Zunächst soll eine mögliche
Vermischung oder Verwechslung der beiden Vorlagen verhindert werden, handelt es
sich doch um zwei unterschiedliche Dinge. Mit der zeitlichen Trennung wird die
nötige Transparenz für eine fundierte Meinungsbildung verbessert.
Durch die spätere Ansetzung
der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit schafft man sich auch mehr Zeit,
um in diesem Bereich und bei den flankierenden Massnahmen Erfahrungen zu
sammeln. Diese Erfahrungen stellen eine wichtige Grundlage für die
Meinungsbildung dar.
Der
Bundesratssprecher
Vizekanzler Achille
Casanova
Bern, 19. Januar 2005