Im
Zentrum des Revisionsprojekts «Bundesgesetz
über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt
anlässlich von Sportveranstaltungen» steht
die Schaffung einer bundesrechtlichen Rechtsgrundlage für den nationalen und
internationalen Austausch von Informationen über Gewalttäter bei
Sportveranstaltungen. Diese so genannte «Hooligan-Datenbank» wird insbesondere
von Kantonen und Sportverbänden gefordert.
Im
Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 sollen im Bundesgesetz über
Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) zudem weitere ergänzende
Massnahmen verankert werden, die der Bekämpfung der Gewalt bei
Sportveranstaltungen dienen. Es geht dabei um vier Massnahmen, für die eine
gesetzliche Grundlage zu schaffen ist:
§
eine
Meldeauflage für potenziell gewalttätige Hooligans
§
ein
Rayonverbot
§
ein
Ausreiseverbot
§
einen
präventiven, befristeten Polizeigewahrsam
Diese
Massnahmen sollen im Sinne einer Kaskade angewendet werden: Erst wenn die
mildere Massnahme keine Wirkung zeigt, kann die nächst schärfere getroffen
werden.
Die
Massnahme der Meldeauflage würde es ermöglichen, einen Hooligan zu verpflichten,
sich während einer Sportveranstaltung auf einer Polizeistelle zu melden. Damit
würde seine Teilnahme an der Veranstaltung verhindert.
Mit einem
Rayonverbot könnte Personen der Zugang zu einem bestimmten, eng umschriebenen
Gebiet rund um ein Stadion untersagt werden. Das Ausreiseverbot soll verhindern,
dass Personen, die in der Schweiz wegen früherer Gewalttätigkeiten mit einem
Stadionverbot belegt sind, an entsprechende Veranstaltungen im Ausland
ausweichen.
Bei
konkreten Hinweisen auf bevorstehende Gewaltaktionen sollen Hooligans
schliesslich für kurze Dauer von der Polizei in Gewahrsam genommen werden
können.
Revisionsprojekt
«Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus»
Das
Revisionsprojekt unter dem Titel «Bundesgesetz über Massnahmen gegen
Rassismus» sieht namentlich
Änderungen des BWIS, des Strafgesetzbuches (StGB) und des
Militärstrafgesetzbuches (MStG) sowie des Bundesgesetzes betreffend die
Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vor. Der Rassismus soll
insbesondere mit einem neuen Straftatbestand «Kennzeichen mit
rassendiskriminierender Bedeutung» besser bekämpft werden.
Revisionspaket
BWIS II: Terrorismusabwehr
Das
Revisionspaket BWIS II, das ebenfalls im EJPD bearbeitet wird, bezweckt eine
Stärkung der Mittel zur Abwehr von Terrorismus, gewalttätigem
Extremismus, Spionage oder Proliferation von
Massenvernichtungswaffen. Um im
Bereich des präventiven Staatsschutzes beispielsweise gegen mutmassliche
Terrororganisationen vorgehen zu können, müssen die Möglichkeiten der
Informationsbeschaffung und -bearbeitung verbessert werden. Das geltende Recht
lässt jedoch im Rahmen der Prävention beispielsweise den Zugang zu
Fernmeldedaten und dem Postgeheimnis unterstehenden Informationen sowie
Observationen im Privatbereich nicht zu.
Bei BWIS
II handelt es sich um ein besonders anspruchsvolles Dossier, das zentrale Fragen
aufwirft: Sicherheitsbedürfnis und persönliche Freiheit der Bürgerinnen und
Bürger müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Die Bedrohungen durch
Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Proliferation von
Massenvernichtungswaffen können zwar grundsätzlich den Einsatz von
Beschaffungsmitteln erfordern. Da solche Informationsbeschaffungsmassnahmen aber
in schwerwiegender Weise in Grundrechte eingreifen können, müssen mit deren
Einführung gleichzeitig auch griffige Kontrollmechanismen geschaffen werden. Die
konkrete Ausgestaltung dieser Mechanismen ist zentraler Bestandteil des
Revisionspakets BWIS II.
Weil der
politischen Entscheidfindung vor diesem Hintergrund grosse Bedeutung beizumessen
ist, wurden umfassende, breit abgestützte Abklärungen in die Wege geleitet. Der
Bundesrat führte darüber im Oktober eine erste Diskussion und beauftragte das
EJPD, ihm im Laufe des Jahres 2005 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu
unterbreiten.
Weitere
Auskünfte:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol,
Tel. 031 324 13 91