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Revisionsprojekt «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen»

 

Im Zentrum des Revisionsprojekts «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» steht die Schaffung einer bundesrechtlichen Rechtsgrundlage für den nationalen und internationalen Austausch von Informationen über Gewalttäter bei Sportveranstaltungen. Diese so genannte «Hooligan-Datenbank» wird insbesondere von Kantonen und Sportverbänden gefordert.

 

Im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 sollen im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) zudem weitere ergänzende Massnahmen verankert werden, die der Bekämpfung der Gewalt bei Sportveranstaltungen dienen. Es geht dabei um vier Massnahmen, für die eine gesetzliche Grundlage zu schaffen ist:

§         eine Meldeauflage für potenziell gewalttätige Hooligans

§         ein Rayonverbot

§         ein Ausreiseverbot

§         einen präventiven, befristeten Polizeigewahrsam

Diese Massnahmen sollen im Sinne einer Kaskade angewendet werden: Erst wenn die mildere Massnahme keine Wirkung zeigt, kann die nächst schärfere getroffen werden.

 

Die Massnahme der Meldeauflage würde es ermöglichen, einen Hooligan zu verpflichten, sich während einer Sportveranstaltung auf einer Polizeistelle zu melden. Damit würde seine Teilnahme an der Veranstaltung verhindert.

Mit einem Rayonverbot könnte Personen der Zugang zu einem bestimmten, eng umschriebenen Gebiet rund um ein Stadion untersagt werden. Das Ausreiseverbot soll verhindern, dass Personen, die in der Schweiz wegen früherer Gewalttätigkeiten mit einem Stadionverbot belegt sind, an entsprechende Veranstaltungen im Ausland ausweichen.

Bei konkreten Hinweisen auf bevorstehende Gewaltaktionen sollen Hooligans schliesslich für kurze Dauer von der Polizei in Gewahrsam genommen werden können.

Revisionsprojekt «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus»

Das Revisionsprojekt unter dem Titel «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus» sieht namentlich Änderungen des BWIS, des Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzbuches (MStG) sowie des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vor. Der Rassismus soll insbesondere mit einem neuen Straftatbestand «Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung» besser bekämpft werden.

 

Revisionspaket BWIS II: Terrorismusabwehr

Das Revisionspaket BWIS II, das ebenfalls im EJPD bearbeitet wird, bezweckt eine Stärkung der Mittel zur Abwehr von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage oder Proliferation von Massenvernichtungswaffen. Um im Bereich des präventiven Staatsschutzes beispielsweise gegen mutmassliche Terrororganisationen vorgehen zu können, müssen die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und -bearbeitung verbessert werden. Das geltende Recht lässt jedoch im Rahmen der Prävention beispielsweise den Zugang zu Fernmeldedaten und dem Postgeheimnis unterstehenden Informationen sowie Observationen im Privatbereich nicht zu.

 

Bei BWIS II handelt es sich um ein besonders anspruchsvolles Dossier, das zentrale Fragen aufwirft: Sicherheitsbedürfnis und persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Die Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Proliferation von Massenvernichtungswaffen können zwar grundsätzlich den Einsatz von Beschaffungsmitteln erfordern. Da solche Informationsbeschaffungsmassnahmen aber in schwerwiegender Weise in Grundrechte eingreifen können, müssen mit deren Einführung gleichzeitig auch griffige Kontrollmechanismen geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung dieser Mechanismen ist zentraler Bestandteil des Revisionspakets BWIS II.

 

Weil der politischen Entscheidfindung vor diesem Hintergrund grosse Bedeutung beizumessen ist, wurden umfassende, breit abgestützte Abklärungen in die Wege geleitet. Der Bundesrat führte darüber im Oktober eine erste Diskussion und beauftragte das EJPD, ihm im Laufe des Jahres 2005 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten.

 

 

Weitere Auskünfte:

Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031  324 13 91