Bern,
22.12.2004. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die neue Verfassung des
Kantons Freiburgs zu gewährleisten. Die Stimmberechtigten haben die
totalrevidierte Kantonsverfassung in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004
angenommen. Alle Verfassungsbestimmungen sind
bundesrechtskonform.
Zu
den Neuerungen der totalrevidierten Kantonsverfassung gehören die Einführung der
Volksmotion, die Unterstützung bei Mutterschaft und eine umfassende
Familienpolitik, die Verkleinerung des Grosses Rates von 130 auf 110 Mitglieder,
die Schaffung einer Ombudsstelle und eines Justizrates als unabhängige
Aufsichtsbehörde über die Justiz. Bedeutsam sind ferner die Wahl der
Richterinnen und Richter auf unbestimmte Dauer sowie das Vetorecht des Grossen
Rates gegen Verordnungen des Staatsrates. Die neue Verfassung enthält zudem
einen detaillierten Grundrechtskatalog.
Weitere
Auskünfte:
Lisbeth
Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92
Christine
Guy, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41
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