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Kanton Waadt: Härtefallprüfung abgeschlossen


Bern, 14.12.2004. Der Kanton Waadt hat dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF)
abgelehnte Härtefälle zur erneuten Prüfung unterbreitet. Diese erneute
Prüfung ist abgeschlossen und der Bund fordert den Kanton auf, die Rückkehr
der zur Ausreise verpflichteten Personen umgehend an die Hand zu nehmen.

Der Kanton Waadt hat im Asylbereich während mehreren Jahren eine eigene
Politik verfolgt und den Aufenthalt rechtskräftig abgewiesener Asylsuchender
entgegen den Vorgaben des Bundes toleriert. Als Folge dieser Politik musste
der Kanton im Frühjahr dieses Jahres mit dem zuständigen Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartement EJPD eine Lösung suchen.

Gestützt auf eine Vereinbarung zwischen dem EJPD und der Waadtländer
Regierung vom Mai 2004 hat das BFF alle hängigen Gesuche unter dem
Gesichtspunkt der Härtefallregelung geprüft. Per Ende Juli 2004 konnte der
Aufenthalt von 582 Personen mit einer vorläufigen Aufnahme geregelt werden,
523 Personen erfüllten die Bedingungen nicht und müssen die Schweiz
definitiv verlassen. Der Kanton Waadt hat sich im Gegenzug dazu
verpflichtet, Bundesentscheide in Zukunft zu respektieren und die Rückkehr
der betroffenen Personen zu organisieren, nötigenfalls unter Anwendung von
Zwangsmassnahmen.

Im September 2004 hat der Kanton eine gemischte Arbeitsgruppe mit Vertretern
des Kantons und Amnesty International eingesetzt, welche die abgelehnten
kantonalen Dossiers nochmals auf ihre Vollständigkeit überprüfte und bei
Fehlern dem BFF unterbreitete. Insgesamt wurden bis Ende November 2004 115
Dossiers betreffend 291 Personen eingereicht.

Das BFF hat diese Dossiers einer nochmaligen Prüfung unterzogen und
festgestellt, dass in 17 Fällen neue, durch den Kanton bisher nicht
mitgeteilte Sachverhalte vorliegen, welche einen positiven Entscheid
rechtfertigen.

Der Kanton ist nun verpflichtet, die Organisation der Rückkehr der zur
Ausreise verpflichteten Personen umgehend an die Hand zu nehmen. Zum
jetzigen Zeitpunkt sind lediglich 15 zur Ausreise verpflichtete Personen in
ihr Heimatland zurückgekehrt.

Weitere Auskünfte:

Urs von Arb, Bundesamt für Flüchtlinge, Tel. 031 325 99 72