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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegenden Misshandlungen (13.12.04)


Bericht des Anti-Folter-Ausschusses und Stellungnahme des Bundesrates

Bern, 13.12.2004. Der Bundesrat hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen,
dass der Anti-Folter-Ausschuss bei seinem letzten Besuch in der Schweiz
keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegenden Misshandlungen festgestellt
hat. Einige seiner Empfehlungen sind zudem bereits umgesetzt worden, wie der
Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Bericht des Ausschusses schreibt.

Eine Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" besuchte vom 20.
bis 24. Oktober 2003 das Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Zürich-Kloten
und den Transitraum des Flughafens Zürich-Kloten. Bereits beim Abschluss
ihres Besuches teilte die Delegation Vertretern des Bundes und des Kantons
Zürich mit, dass sie keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegender
Misshandlungen festgestellt hatte. In seinem im März 2004 dem Bundesrat
zugestellten Bericht äusserte sich der Ausschuss detailliert über die
Verhältnisse im Ausschaffungsgefängnis und im Transitraum und richtete eine
Reihe von Empfehlungen, Kommentaren und Informationsbegehren an die
Schweizer Behörden.

Gute Behandlung

Die Delegation hat weder seitens der im Flughafengefängnis inhaftierten
Personen noch seitens der Ausländer, die im Zentrum für zurückgewiesene
Passagiere und in den für Asylbewerber bestimmten Räumlichkeiten
zurückgehalten werden, Meldungen über Misshandlungen erhalten, hält der
Bundesrat in seiner Stellungnahme befriedigt fest. Vielmehr haben sich
zahlreiche Inhaftierte und zurückgehaltene Ausländer gegenüber der
Delegation positiv über die Behandlung durch das Überwachungspersonal
geäussert.

Medizinische Untersuchung

Der Bundesrat legt in seiner mit dem Kanton Zürich verfassten Stellungnahme
dar, welche Massnahmen ergriffen worden oder vorgesehen sind, um die
Empfehlungen des Ausschusses umzusetzen. Der Ausschuss empfiehlt unter
anderem, jeden Ausländer, dessen Rückführung gescheitert ist, medizinisch
untersuchen zu lassen. Bereits unmittelbar nach dem Besuch wurden Massnahmen
ergriffen, um diese Empfehlung des Ausschusses umzusetzen. Ab Anfang 2005
wird zudem aufgrund einer weiteren Empfehlung des Ausschusses den
zurückgewiesenen Passagieren und Asylbewerbern, die während einer längeren
Zeit in der Transitzone des Flughafens festgehalten werden, täglich ein
Ausgang im Freien angeboten. Die Stellungnahme des Bundesrates enthält
ferner Antworten auf die Kommentare und Informationsbegehren des
Ausschusses.

Der Anti-Folter-Ausschuss stützt sich auf das durch schweizerische
Initiative zustande gekommene "Europäische Übereinkommen zur Verhütung von
Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe", das
von 45 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist. Der Ausschuss
organisiert in eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten;
die Schweiz hat er bereits 1991, 1996 und 2001 besucht. Er versteht sich
nicht als Ankläger, sondern will durch eine gute Zusammenarbeit mit den
zuständigen Behörden des besuchten Staates die Bedingungen des
Freiheitsentzuges verbessern, wo dies nötig ist.

Die Stellungnahme des Bundesrates kann auf der Website des Bundesamtes für
Justiz (http://www.ofj.admin.ch/) unter "Dienste" / "Straf- und
Massnahmenvollzug" abgerufen werden.

Weitere Auskünfte:

Shishu von Barnekow Meyer, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 40 91