Zuständigkeit für die Jugendförderung liegt neu ab 1. Januar 2005 im Bundesamt für Sozialversicherung
Eidgenössisches Departement
des Innern
Medienmitteilung
Bern, den 10.Dezember 2004
Zuständigkeit für die Jugendförderung liegt neu ab 1. Januar 2005 im
Bundesamt für Sozialversicherung
Der Dienst für Jugendfragen und das Sekretariat der Eidgenössischen
Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) werden auf den 1. Januar 2005
vom Bundesamt für Kultur (BAK) ins Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)
transferiert. Damit soll aus der im BSV angesiedelten Zentralstelle für
Familienfragen ein Kompetenzzentrum für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik
entstehen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungen angepasst.
Innerhalb des EDI sind heute die Zuständigkeiten für kinder-, jugend- und
familienpolitische Themen auf mehrere Ämter verteilt. Mit der Bündelung der
Zuständigkeiten sollen nun die Koordination verbessert, die
administrativen Abläufe optimiert sowie die Ansprechbarkeit gegen aussen
verbessert werden.
Die Erweiterung des Aufgabengebietes der Zentralstelle für Familienfragen um
die Jugendpolitik ermöglicht auch eine bessere Abstimmung der kinder-,
jugend- und familienpolitischen Bereiche sowie mit den Kantonen und den NGO.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Tel 031 / 322 91 47
Jost Herzog, Leiter der Zentralstelle für Familienfragen
Bundesamt für Sozialversicherung
Die Zentralstelle für Familienfragen im BSV ist zuständig für die
Familienpolitik (Familienzulagen, Finanzhilfen für familienergänzende
Kinderbetreuung, Familienberichterstattung, Sekretariat der Eidg.
Koordinationskommission für Familienfragen usw.) sowie schon bisher für die
Kinderpolitik in den Bereichen Prävention und Kinderrechte.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV unter
www.bsv.admin.ch