Verträge der
Kantone unter sich und mit dem Ausland
Der Bundesrat
will die Regelung für Verträge, welche Kantone unter sich oder mit dem Ausland
abschliessen, verbessern und an die verfassungsrechtlichen Vorgaben anpassen. Er
hat daher zu Handen des Parlaments eine Botschaft zur Änderung des Regierungs-
und Verwaltungsorganisationsgesetzes verabschiedet.
Die Vorlage trägt
unter anderem dem Anliegen der Kantone Rechnung, die Informationspflicht
gegenüber dem Bund einzuschränken. Auch wird die Stellung der an den Verträgen
nicht beteiligten Kantone im Verfahren geklärt. Schliesslich werden neu die
Grundzüge des parlamentarischen Verfahrens im Falle einer Einsprache durch den
Bundesrat oder einen nicht beteiligten Kanton geregelt.
Im
Vernehmlassungsverfahren fand die Vorlage insgesamt eine gute Aufnahme. Die
Bemerkungen der Kantone zum Verfahren konnten in der Botschaft weitgehend
berücksichtigt werden.
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation
Bern, 3.
Dezember 2004
Für Rückfragen:
Thomas Sägesser, Leiter Sektion Recht
Tel. 031 / 322 41 51 thomas.saegesser@bk.admin.ch
Patrick Mägli, Sektion
Recht
Tel. 031 / 323 13 49 patrick.maegli@bk.admin.ch