Das
Gesetz und die entsprechende Vollzugsverordnung sehen für die
erkennungsdienstliche und gerichtsmedizinische Arbeit mit DNA-Profilen folgenden
Ablauf vor:
·
Die Strafverfolgungsbehörden -
in den überwiegenden Fällen jene der Kantone, aber auch jene des Bundes - senden
das DNA-Material an eines der anerkannten Labors zur Analyse, das heisst zur
Erstellung eines DNA-Profils.
·
Das DNA-Profil wird an die
Koordinationsstelle beim Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich
weitergeleitet. Diese gibt das Profil in die Datenbank ein.
·
Stellt sich heraus, dass das
Profil dort bereits vorhanden ist, wird dies dem Bundesamt für Polizei in Bern
(fedpol) gemeldet, wo - aus Sicherheitsgründen von den Profilen getrennt - die
zum Profil gehörigen Personen- oder Spuren-Daten gespeichert sind.
·
Fedpol meldet die Treffermeldung
zusammen mit den Personen- und Spuren-Daten der interessierten
Strafverfolgungsbehörde.
Konsequente
Umsetzung des Datenschutzes
Das
DNA-Profil-Gesetz und die Vollzugsverordnung enthalten strikte
Datenschutzbestimmungen. Die Bewirtschaftung der Daten im Informationssystem
erfolgt nach klaren Vorgaben für die Aufnahme ins System, die Aufbewahrungsdauer
und die Löschung. Fedpol löscht ein Profil von Amtes wegen, sobald die
zuständige kantonale Behörde dem Bundesamt mitgeteilt hat, dass eine Person als
Täterin beziehungsweise Täter ausgeschlossen wird, dass die Person
freigesprochen worden oder gestorben ist. Das Gesetz legt weiter fest, dass ein
Profil bei bedingtem Strafvollzug fünf Jahre nach Ablauf der Probezeit gelöscht
werden muss. Spätestens 30 Jahre nach Aufnahme ins Informationssystem wird jedes
Profil zwingend gelöscht. Bei Personen allerdings, die zu einer Freiheitsstrafe
verurteilt wurden, wird das Profil erst 20 Jahre nach ihrer Entlassung gelöscht.
Personen, denen im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung ein Wangenschleimhautabstrich entnommen wird, müssen von der Polizei über die Erstellung ihres DNA-Profils und über dessen Speicherung in der Datenbank orientiert werden. Jede Person kann ferner bei fedpol Auskunft darüber verlangen, ob unter ihrem Namen ein DNA-Profil gespeichert ist.
Hohe
Anforderungen an Analyselabors
DNA-Profile sind strafprozessuale Beweismittel. Entsprechend hoch sind
die bundesrechtlich vorgegebenen Qualitäts- und Leistungsanforderungen an die
Analyselabors. DNA-Analysen zu strafprozessualen Zwecken können nur durch Labors
erstellt werden, die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement
anerkannt worden sind. Die Anerkennungs-voraussetzungen sind gesetzlich
definiert. Um eine Anerkennung können Labors ersuchen, die von der öffentlichen
Hand getragen werden,- also vor allem die Institute für Rechtsmedizin, wie auch
private Labors.
Forensische
DNA-Analyse
Die
forensische DNA-Analyse, also die DNA-Analyse im Rahmen der Strafverfolgung, ist
von der DNA-Analyse zu medizinischen Zwecken zu unterscheiden. Die DNA-Analyse
zu medizinischen Zwecken soll künftig durch ein neues Bundesgesetz über
genetische Untersuchungen beim Menschen geregelt werden, welches die
Eidgenössischen Räte am 8. Oktober 2004 verabschiedet
haben.
Für eine
erkennungsdienstliche Täteridentifikation im Rahmen der Strafverfolgung genügt
die Analyse so genannter nicht-codierender Abschnitte der Erbsubstanz DNA, aus
denen das DNA-Profil erstellt wird. Diese nicht-codierenden Abschnitte enthalten
keine Information über Erbfaktoren, auch nicht über Augen-, Haar- oder
Hautfarbe. Das jetzt in Kraft gesetzte DNA-Profil-Gesetz beschränkt die
forensische DNA-Analyse zwingend auf diese nicht-codierenden DNA-Abschnitte.
Damit soll jegliches Missbrauchsrisiko ausgeschlossen
werden.
Das
DNA-Material wird einer Person entweder im Rahmen der erkennungsdienstlichen
Behandlung durch einen Wangenschleimhautabstrich abgenommen - in der Regel
geschieht dies gleichzeitig mit den
Fingerabdrücken - oder es stammt von biologischem Material, welches am
Tatort in Form von Spuren sichergestellt werden konnte (zum Beispiel am
Tatinstrument oder am Fluchtauto).
Den
Nutzen der forensischen DNA-Analyse belegen die Zahlen der Profildatenbank
eindrücklich: Seit Inbetriebnahme der Datenbank im Juli 2000 konnten bis Ende
Oktober 2004 rund 6'400 Treffer (Hits) zwischen Spuren und Personen verzeichnet
werden.
Weitere
Auskünfte:
Guido
Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031 324 13 91