Weko eröffnet Vernehmlassung zur KMU-Bekanntmachung
Weko eröffnet Vernehmlassung zur KMU-Bekanntmachung
Anlässlich ihrer Sitzung vom 22. November 2004 hat die
Wettbewerbskommission (Weko) gestützt auf das revidierte Kartellgesetz
den Entwurf einer Bekanntmachung für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) zur Vernehmlassung verab-schiedet.
Die KMU-Bekanntmachung bezweckt, Kriterien festzulegen, unter denen
Abreden zwischen KMU unter dem verschärften Kartellgesetz
unproblematisch sind.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 31.1.2005. Weitere Informationen
unter www.weko.ch.
Rolf Dähler
031/ 322 20 41
Christoph Tagmann
031/ 324 96 79
christoph.tagmann@weko.admin.ch