Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bahnreform 2: Gleichbehandlung und mehr Effizienz

Medienmitteilung

Bahnreform 2: Gleichbehandlung und mehr Effizienz

Mit der zweiten Etappe der Bahnreform soll die Finanzierung der
Bahninfrastruktur modernisiert und die Privatbahnen mit den SBB
gleichgestellt werden. Zudem sollen die Sicherheit für die Bahnreisenden
verbessert und die Voraussetzung für die weitere Harmonisierung mit der EU
geschaffen werden.  Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der
Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Botschaft
für die Bahnreform 2 auszuarbeiten.

1999 wurde die erste Etappe der Bahnreform in Kraft gesetzt. Damit wurden
die Aufgaben von Bund und SBB entflochten und der freie Netzzugang im
Güterverkehr eingeführt. Nun steht eine weitere Etappe an, die Bahnreform 2.
Bei dieser Vorlage geht es in erster Linie um eine zeitgemässe Finanzierung
der Bahninfrastruktur und die Gleichstellung der Privatbahnen mit der SBB.

Im Dezember 2003 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur
Bahnreform, das bis Ende April 2004 dauerte. Insgesamt gingen rund 100
Stellungnahmen ein. Die überwiegende Mehrheit der
Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet die Vorlage und deren Stossrichtung
grundsätzlich. Der Bundesrat nahm an der Sitzung vom 24. November 2004 vom
Vernehmlassungsbericht Kenntnis und beauftragte das UVEK, Anfang 2005 einen
Botschaftsentwurf sowie die dazugehörenden Gesetzesentwürfe zur Bahnreform 2
vorzulegen.

Bei der Bahnreform 2 sind folgend vier Aspekte wesentlich:

1. Klare Zuständigkeiten bei Finanzierung

Die heutige Finanzierung der Bahninfrastruktur ist historisch gewachsen. Die
Strecken werden unabhängig von ihrer Bedeutung von Bund, Kantonen/Gemeinden
sowie teilweise gemeinsam finanziert. Daraus resultieren unzählige
Schnittstellen und komplizierte Verfahren. Stattdessen soll nun  eine klare,
zweigeteilte Zuständigkeitsordnung geschaffen werden: Der Bund finanziert
ein Grundnetz. Die Kantone finanzieren das Ergänzungsnetz;
Mischfinanzierungen fallen weg. Das Grundnetz beinhaltet das ganze Transit-
und Fernverkehrsnetz; zudem fallen die Anbindung der Kantonshauptorte, der
peripheren Regionen und der wichtigen Industrie- bzw. Handelsstandorte in
den Verantwortungsbereich des Grundnetzes. Ins Ergänzungsnetz würden jene
Strecken fallen, auf denen Mischverkehr von vorwiegend lokaler Bedeutung
verkehrt.

2. Leistungsvereinbarungen auch für  Privatbahnen

Die Bahnreform 2 soll Privatbahnen und die SBB gleich stellen. Für
Investitionen bei der Privatbahn-Infrastruktur werden
Leistungsvereinbarungen eingeführt, wie sie mit den SBB bereits bestehen.
Konkret soll nun mit den Bahnen ein Zahlungsrahmen festgelegt werden, so
dass der Bund nicht mehr über kleinere Einzelprojekte zu entscheiden hat.
Die Unternehmen haben dem Bund hierzu eine detaillierte Investitionsplanung
vorzulegen, aus der ersichtlich ist, wofür die Gelder im Einzelfall
eingesetzt werden. .Damit wird auch die Nachfolge des 2006 auslaufenden
Rahmenkredites für die  Finanzierung der Privatbahn-Infrastruktur geregelt.

3. Grundlage für Sicherheitsdienst

Eine weitere Herausforderung in der heutigen Bahnwelt ist die Sicherheit im
öffentlichen Verkehr. Vandalismus, Pöbeleien und Übergriffe auf Kunden und
Personal in Bahnhöfen, Zügen und Bussen nehmen zu. Um dieser Entwicklung
entgegenzuwirken, braucht es einen besseren Schutz. Mit der Bahnreform 2
wird der Schutz des Reisenden gesetzlich verankert und eine klare
Rechtsgrundlage für einen Sicherheitsdienst des öffentlichen Verkehrs
geschaffen.

4. Grenzüberschreitender Bahnverkehr

Die Schweiz ist Teil des europäischen Bahnmarktes. Mit Blick auf
Wirtschaftsstandort und Verlagerung und im Interesse der Schweizer Bahnen
braucht es eine Harmonisierung der Spielregeln und technischen Normen.
Deshalb werden mit der Bahnreform 2 auch die Voraussetzungen für die
Übernahme der beiden EU-Bahnpakete geschaffen. Diese bezwecken im
Wesentlichen eine weitere Öffnung des Schienenmarktes und sollen im
grenzüberschreitenden Bahnverkehr die Interoperabilität (Vereinbarkeit
technischer Normen und Standards) gewährleisten. Damit wird beim
Güterverkehr  der Marktzugang  ab 2006 erweitert und vereinfacht - auch für
die Schweizer Bahnen im Ausland.

Bern, 25. November 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr (BAV), Politik und Kommunikation, 031 322
36 43

Beilagen: Medienrohstoff, Vernehmlassungsbericht Bahnreform 2