Totalrevision des
Publikationsrechts
Der Bundesrat
hat das neue Publikationsgesetz und die Ausführungsverordnung auf Anfang 2005 in
Kraft gesetzt. Das
Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung der Gesetzessammlungen des Bundes
(Amtliche und Systematische Sammlung) sowie des Bundesblatts. Die
Publikationsverordnung fasst mehrere bisherige Erlasse zusammen. Sie stellt
unter anderem die rechtzeitige Publikation der Rechtstexte sicher. Eingehender
als bisher werden die Veröffentlichung internationaler Rechtstexte sowie die
Voraussetzungen für die rechtsgültige Veröffentlichung von Texten geregelt, die
wegen ihres technischen Charakters oder Umfangs nicht in der Gesetzessammlung
erscheinen. Da die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt seit einigen Jahren
auch elektronisch veröffentlicht werden, regelt die Verordnung den Bezug der
darin veröffentlichten Daten sowie deren Verwertung durch Private. Für die
unentgeltliche Abgabe der Gesetzessammlungen und des Bundesblatts werden
einschränkendere Voraussetzungen als bisher gelten.
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation
Bern, 17. November
2004
Für
Rückfragen:
Schweizerische
Bundeskanzlei, Sektion Recht
Laurenz Rotach (Tel. 031 /
322 37 28)
Corinne Schaerer (Tel. 031
322 58 54)