Bundesrat will das WHO Protokoll "Wasser und Gesundheit ratifizieren
Eidgenössisches Departement
des Innern
Medienmitteilung
Bern, den 10. November 2004
Bundesrat will das WHO Protokoll "Wasser und Gesundheit ratifizieren
An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zum WHO Protokoll "Wasser und
Gesundheit" Stellung genommen und sich im Sinne von Art. 73 der
Bundesverfassung zur nachhaltigen Entwicklung für seine Ratifizierung
ausgesprochen. Damit signalisiert er seine Solidarität mit den 120 Millionen
Einwohnern jener Regionen Europas, deren Trinkwasser von unzureichender
Qualität ist. Diese Haltung steht im Einklang mit der internationalen
Umweltpolitik des Bundesrates, in deren Rahmen die Erarbeitung von
internationalen Gewässerschutzvorschriften zu den Prioritäten gehört.
Das WHO Protokoll " Wasser und Gesundheit " ist ein internationales,
gesamteuropäisches Instrument zur Verhütung, Bekämpfung und Verringerung von
durch Wasser übertragenen Krankheiten. Sein Geltungsbereich umfasst u.a.
alle Gewässer, die für den Konsum, zu Erholungszwecken (Baden), für die
Aquakultur und die Landwirtschaft genutzt werden, sowie den Kreislauf von
Abwasser. Damit soll zum einen den Bedürfnissen der Menschen entsprochen und
zum andern die Umwelt geschützt werden. Das Protokoll bezieht sich auf die
gesamte europäische Region der Organisation der Vereinten Nationen (CEE/UNO)
und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und wurde bis heute von 13 Staaten
ratifiziert. Es handelt sich um ein neuartiges Instrument, das keine
technischen Normen festlegt. Vielmehr sollen die ratifizierenden Staaten
nationale Ziele erarbeiten und ein Konzept für die verstärkte Zusammenarbeit
zwischen den verschiedenen für die Wasserbewirtschaftung zuständigen
Behörden entwickeln.
Die Ratifizierung des Protokolls ist für die Schweiz mit zusätzlichen
Aufgaben verbunden, unter anderem für die Festlegung einer langfristig
ausgerichteten Politik zur Bewirtschaftung des Trinkwassers. Für die
Umsetzung wird ein Projekt auf Bundesebene nötig sein, das beispielsweise
die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden regelt. Auf Bundes- und
Kantonsebene würden ausserdem nationale und lokale Ziele zum Schutz der
Wasserressourcen und zur Prävention von durch Wasser übertragenen
Krankheiten definiert.
Die Ausnahmesituation der Schweiz als "Wasserschloss" Europas" bringt
Verpflichtungen gegenüber den Nachbarländern mit sich: Jede Beeinträchtigung
der Wasserqualität in der Schweiz kann zu Problemen mit der Wasserversorgung
in den angrenzenden Ländern führen. Diese Tatsache ist entscheidend für die
Haltung des Bundesrates.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Gesundheit
Leiter Direktionsbereich Verbraucherschutz, Roland Charrière
Tel 031 322 95 05
Weitere Informationen:
www.trinkwasser.ch www.euro.who/int/document/wsn/watprot/index.html
www.apug.ch www.buwal.ch